Der Geltungsbereich des neuen Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wurde mit seinem Inkrafttreten am 1. Mai 2017 unter anderem auf das Dusch- und Badewasser, das mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt, ausgeweitet.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) hat zusammen mit der VFA, der Vereinigung freiburgischer Alterseinrichtungen, 2018 eine breit angelegte Informationskampagne durchgeführt. Die Direktionen dieser Einrichtungen wurden im Januar informiert und die technischen Verantwortlichen haben im Juni umfassende Informationen erhalten.
Diese Informationspolitik hat offensichtlich Früchte getragen. Die Verantwortlichen sind sich der Legionellen-Problematik und der Notwendigkeit, entsprechende Präventionsmassnahmen zu ergreifen, bewusst geworden. Die Probenahmen und Analysen des LSVW im Januar 2019 ergaben hervorragende Resultate. 98% entsprachen den Vorschriften. Nur in zwei Einrichtungen wurde eine leichte Kontamination festgestellt, die jedoch innerhalb der Normwerte lag, und in einer Einrichtung lag die Kontamination über dem gesetzlich festgelegten Wert. Die Verantwortlichen dieses Heims haben Massnahmen ergriffen, damit ihre Anlagen wieder den Vorschriften entsprechen. Es kam jedoch zu keinem Fall von Legionellose in dieser Alterseinrichtung.
Auch wenn das Resultat höchst erfreulich ist, ist trotzdem weiterhin Vorsicht angezeigt. Nur mit einer korrekten und ständigen Instandhaltung der Anlagen sowie regelmässigen Analysen zu Kontrollzwecken lässt sich eine Verunreinigung des Duschwassers mit Legionellen in Schach halten.
Die Probenahmen und Analysen des LSVW im Januar 2019 ergaben hervorragende Resultate. 98% entsprachen den Vorschriften.
Die Legionellose, auch als Legionärskrankheit bezeichnet, ist eine schwere Lungenentzündung, die durch bestimmte Bakterien der Gattung Legionella ausgelöst wird. Die Erreger kommen natürlicherweise in fast allen wässerigen und feuchten Umgebungen vor und können sich besonders gut in Wassersystemen vermehren, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird – also in stehendem Wasser – und sich die Temperatur zwischen 25°C und 45°C bewegt (Wasserleitungen, Wasserhähnen, Duschköpfe, Whirlpools, lüftungstechnische Anlagen usw.).
Die Ansteckung erfolgt beim Einatmen von zerstäubten Wassertröpfchen. Die Krankheit kann als leichte bis schwere Lungenentzündung verlaufen, die tödlich enden kann. Seit 2008 nimmt die Anzahl Fälle von Legionärskrankheit in der Schweiz stetig zu. Insgesamt hat sich die Fallzahl in diesen zehn Jahren mehr als verdoppelt: von 219 registrierten Fällen im Jahr 2008 auf 464 im Jahr 2017. Nicht nur in der Schweiz ist eine Zunahme der Fälle von Legionärskrankheit zu beobachten, sondern auch in anderen Teilen Europas, beispielsweise in Österreich, Deutschland und Italien, und in anderen Ländern wie Kanada und den Vereinigten Staaten. Die ersten Symptome einer Legionellose zeigen sich 2 bis 10 Tage nach der Ansteckung mit Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Appetitverlust. Im Allgemeinen genesen die Patienten mit einer angemessenen Antibiotikatherapie, jedoch sterben trotz Antibiotika-Behandlung im Durchschnitt 5 % bis 10 % der Erkrankten. Trotz der Tatsache, dass Legionellen überall in der Umwelt vorkommen, bleibt die Erkrankung selten.
Das pathogene Potenzial von Legionellen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Personen, die rauchen oder eine geschwächte Immunabwehr haben, sind besonders anfällig für eine Legionella-Infektion. Die beste Präventivmassnahme, um bei sanitären Installationen eine Legionella-Vermehrung zu verhindern, besteht darin, eine Heisswassertemperatur von 60°C am Boilerausgang bzw. 55°C im Leitungssystem sicherzustellen. Weiter sollte die Kaltwassertemperatur unter 25°C bleiben. Für alle anderen Anlagen (Klimaanlagen, Sprudelbäder, Luftbefeuchter usw.) gelten die Empfehlungen der Fachverbände bzw. der Hersteller. (Quelle BAG)