Verordnungen zum neuen Lebensmittelgesetz gehen in die Anhörung
Bisher waren in der Schweiz alle Lebensmittel verboten, die nicht im Lebensmittelgesetz umschrieben oder explizit bewilligt waren. Mit der Revision des Verordnungsrechts zum Lebensmittelgesetz kommt es zu einem Paradigmenwechsel: Zukünftig sollen alle Lebensmittel erlaubt sein, die sicher und gesetzeskonform sind. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schickt die neuen Verordnungen bis Ende Oktober 2015 in die Anhörung.
Veröffentlicht am 24. Juni 2015 - 08h00
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 24.06.2015 - 08h00