Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 25. Januar 2021 in Absprache mit den kantonalen Behörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet. Die Massnahmen gelten für die Gebiete entlang des Bodensees und angrenzende Teile des Rheins bis zum 15. März 2021 und werden nicht verlängert, hat das BLV hat 11. März mitgeteilt.
Hausgeflügel konnte geschützt werden
Die Massnahmen haben sich bewährt. Das Hausgeflügel konnte wirksam vor einer Ansteckung mit Vogelgrippe geschützt werden. In der Schweiz wurde das VogelgrippeVirus H5N4 im Februar zwei Mal im Kanton Schaffhausen nachgewiesen: bei einer Möwe und bei einem Mäusebussard. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wurde mit den angeordneten Massnahmen verhindert.
Weitere Ausbreitung unwahrscheinlich
Untersuchungen zeigen, dass sich das Vogelgrippe-Virus in der Schweiz und im angrenzenden Ausland zurzeit nicht weiter ausbreitet. Die Situation wird aber weiterhin aufmerksam beobachtet. Als Vorsichtsmassnahme gilt weiterhin: Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N4 von Tieren auf Menschen übertragen wird.
Für die freiburgische Bevölkerung ist trotzdem Wachsamkeit geboten. Im Hinblick auf die derzeitige Ankunft von wilden Schwimmvögeln wird den Geflügelzüchtern zudem dringend empfohlen, in einem Gürtel von 5 km um die Ufer der natürlichen Seen – Neuenburger- und Murtensee – ihr Geflügel bis zum 31. März 2021 in Wintergärten zu halten, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Diese Empfehlung wurde zusammen mit der Geflügelbranche erarbeitet und erlaubt eine Abweichung von den RAUS-Anforderungen für diesen Zeitraum.
Mehr Infos auf der Website des Staates Freiburg und des BLV.