Vogelgrippe: Schweiz verlängert Schutzmassnahmen
Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen der anhaltend tiefen Temperaturen in Nordeuropa verlängert das BLV die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe bis am 31. März 2017. Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten.
Für weitere Informationen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Veröffentlicht am 26. Januar 2017 - 07h45
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 26.01.2017 - 07h45