Mit Verfügung vom 26. November 2024 schloss Oberamtfrau Lise-Marie Graden, die von der ILFD zur ausserordentlichen Stellvertreterin für die Durchführung einer Administrativuntersuchung über die Arbeitsweise des Gemeinderats von Bulle ernannt worden war, das Verfahren ab und verhängte eine Reihe von Massnahmen. Diese wurden dem Gemeinderat gestern im Rahmen seiner ordentlichen Sitzung mitgeteilt.
Hintergrund
Die nunmehr abgeschlossene Administrativuntersuchung erfolgte insbesondere aufgrund des Rücktritts von Éric Gobet vom Gemeinderat von Bulle und der Anzeige, die dieser beim Oberamtmann des Greyerzbezirks im September 2022 eingereicht hatte. Éric Gobet begründete seinen Rücktritt als Konsequenz eines Entscheids des Gemeinderats von Bulle in Zusammenhang mit der Vergütung, die der Generalsekretär Raoul Girard für seine Tätigkeit als Verwaltungsratspräsident der Gruyère Energie SA (GESA) erhalten hatte. Nach der Phase der Voruntersuchung war der Oberamtmann des Greyerzbezirks in den Ausstand getreten. Die ILFD ernannte die Oberamtfrau des Saanebezirks, Lise-Marie Graden, turnusgemäss zur ausserordentlichen Stellvertreterin und beauftragte sie mit der Eröffnung einer Administrativuntersuchung.
Die mit Verfügung vom 28. März 2023 eröffnete Administrativuntersuchung wurde Thierry Gachet, Rechtsanwalt in Freiburg, anvertraut. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die internen Führungsprozesse des Gemeinderats überprüft und untersucht, ob diese Prozesse geeignet sind, den Rat bei der Erfüllung seiner Befugnisse und Aufgaben, wie sie sich aus dem Gesetz über die Gemeinden und dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden ergeben, zu leiten.
Am 28. Juni 2024 reichte Thierry Gachet den Schlussbericht der Untersuchung ein, nachdem er, wie es das Verfahren vorsieht, im November 2023 eine vorläufige Version und im Mai 2024 Ergänzungen dazu zur Einsichtnahme aufgelegt und die Stellungnahmen der von der Untersuchung betroffenen Personen eingeholt hatte. Dieser Bericht wurde den von der Untersuchung betroffenen Personen, die darum ersucht hatten, unterbreitet. In diesem Zusammenhang möchte die stellvertretende Oberamtfrau erneut ihr Bedauern darüber ausdrücken und aufs Schärfste verurteilen, dass dieses Dokument widerrechtlich an eine Zeitung weitergegeben wurde.
Abschlussverfügung
Nachdem sie den Personen und Einheiten, die möglicherweise von den Massnahmen betroffen sind - die derzeitigen Mitglieder des Gemeinderats und der Gemeinderat als Einheit - Gelegenheit gegeben hatte, zum Schlussbericht der Untersuchung Stellung zu nehmen, erliess die stellvertretende Oberamtfrau gestern die Verfügung über den Abschluss des Administrativverfahrens und teilte sie den betroffenen Personen und der betroffenen Einheit mit. Diese Verfügung liegt dieser Mitteilung bei.
Auf der Ebene des Kollektivs stellt sie im Wesentlichen fest, dass der Gemeinderat das Dossier der Vergütung von Raoul Girard für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats der GESA nicht entsprechend der Sorgfaltspflicht, die ihm bei der Wahrnehmung der kommunalen Interessen obliegt, behandelt hat. Sie erinnert alle Mitglieder des Gemeinderats an das Gesetz und die Pflichten, die mit diesem Amt verbunden sind, und ordnet an, dass diese in Zukunft befolgt werden müssen. Auf individueller Ebene stellt sie fest, dass gewisse aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Gemeinderats punktuell ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie verhängt jedoch keine spezifischen Massnahmen gegen diese Personen, entweder weil die Wesentlichkeitsschwelle nicht eindeutig erreicht wurde oder weil diese Personen nicht oder nicht mehr Gegenstand von Massnahmen sein können. Für die Beschreibung der Situationen, in denen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht festgestellt wurde, wird auf die Abschlussverfügung verwiesen. Schliesslich spricht sie eine Verwarnung gegen Jacques Morand in seiner Funktion als Gemeindeammann aus, und erklärt, dass von ihm in Zukunft erwartet wird, dass er die speziellen Befugnisse, die das Gesetz dem Gemeindeammann bei Unregelmässigkeiten im Gemeindebetrieb überträgt, vollumfänglich wahrnimmt.
Auf organisatorischer Ebene weist die Oberamtfrau des Saanebezirks den Gemeinderat an, verschiedene Massnahmen zu treffen, die die Verwaltungs- und die technische Kommission, die Einsicht in Protokolle, die Kontrolle und den Vollzug der Beschlüsse, die den Mitgliedern des Gemeinderats zur Erfüllung ihres Mandats zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften, an denen sie Anteile hält, betreffen. Der Gemeinderat muss zudem prüfen, ob die in der Untersuchung festgestellten Elemente Massnahmen gegenüber Raoul Girard bezüglich des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich machen, und er wird angewiesen, diese Massnahmen gegebenenfalls zu ergreifen. Der Gemeinderat muss schliesslich prüfen, ob er für die Umsetzung dieser Massnahmen externe Ressourcen beziehen muss, und diese gegebenenfalls beauftragen. Bei ihrer Prüfung hat die Oberamtfrau des Saanebezirks dem Beschluss des Gemeinderats von Bulle vom 23. Juli 2024 Rechnung getragen. Darin hält der Gemeinderat fest, dass die von Raoul Girard zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. August 2022 bezogenen Beträge an die Gemeinde zurückerstattet werden müssen, und verfügt, dass die Gemeinde die von Raoul Girard in diesem Zeitraum geleisteten Überstunden vergüten muss. Diese Beträge werden vom Gemeinderat als äquivalent beurteilt.
Wie vom Gesetz vorgesehen, werden die Kosten für das Einschreiten der Oberamtfrau der Gemeinde auferlegt. Sie belaufen sich auf etwas mehr als 160'000 Franken.
Auf formeller Ebene handelt es sich bei der Abschlussverfügung um eine Verwaltungsverfügung. Diese Verfügung kann somit innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde angefochten werden. Sie ist daher gegenwärtig noch nicht endgültig und rechtskräftig.