Qualität und Transparenz, das sind die Grundgedanken der geschützten Ursprungsbezeichnungen der Freiburger Weine: die interkantonale AOC Vully und jene von Cheyres/Font. Um diese zu gewährleisten, hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) am 1. Juli 2015 die Verordnung über die Reben und den Wein geändert.
Ab dem Jahrgang 2016 müssen die Etiketten der AOC-Weine eine eindeutigere Angabe der Sorten und der Assemblagen enthalten. Die Kriterien für die Bezeichnungen "Vendanges tardives" (Spätlese) und "Sélection de grains nobles" (Beerenauslese) wurden in der Verordnung über die Reben und den Wein präzisiert.
Ausserdem ist die Süssung der AOC-Weine verboten. Diese Methode, bei der dem Wein vor dem Abfüllen Traubenmost zugeführt wird, ist seit dem 1. Januar 2014 nach der eidgenössischen Verordnung über alkoholische Getränke (VaG) gestattet. Die VaG erteilt jedoch den Kantonen die Kompetenz, restriktivere Massnahmen für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung zu verordnen. Die ILFD nutzt somit diese Kompetenz, um die Echtheit und den typischen Charakter der freiburgischen AOC zu garantieren.
Die Verordnung ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten.
AOC-Weine: mehr Transparenz und Qualität
Um die Information der Konsumenten von Freiburger Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOC) zu gewährleisten, müssen die Sorten und die Assemblagen auf der Flaschenetikette spezifischer angegeben werden. Zudem ist die Süssung von AOC-Weinen anhand von Traubenmost verboten, damit ihre Qualität und Authentizität sichergestellt werden können. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat die Verordnung über die Reben und den Wein am 1. Juli 2015 in diesem Sinne geändert.
Veröffentlicht am 10. Juli 2015 - 10h15
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 10.07.2015 - 10h15