An seiner Sitzung vom 19. März 2018 hat der Staatsrat den Bericht 2016-DIAF-33 "Stand der Arbeiten zur Anpassung der territorialen Gliederung an die heutigen Anforderungen" genehmigt. Dieser Bericht wurde aufgrund eines Postulats ausgearbeitet, das Grossrat Peter Wüthrich und Grossrätin Marie-Christine Baechler am 6. Januar 2016 eingereicht und begründet hatten. Die Autoren hatten die Regierung darum ersucht, dass ein Bericht über die territoriale Gliederung des Kantons und die gesamten administrativen Einteilungen verfasst werde. Sie hatten zudem verlangt, dass dieser Bericht die territoriale Gliederung prüfe, die sich der Kanton geben sollte, um die Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte zu bewältigen. Der Grosse Rat hatte das Postulat im Juni 2016 angenommen.
Um dem Postulat Folge zu geben, hat der Staatsrat eine Projektorganisation aufgestellt, in der die am meisten betroffenen Direktionen des Staates, die Oberamtmännerkonferenz, die Gemeinden und die Fraktionen vertreten waren. Diese von der ILFD präsidierte Arbeitsgruppe überwies der Regierung im Februar 2018 einen Bericht. Der Staatsrat konnte sich den im Bericht vorgeschlagenen Schlussfolgerungen anschliessen. Er hält im Wesentlichen fest, dass sämtliche in den vergangenen Jahren durchgeführten und immer noch laufenden Arbeiten, die die territoriale Gliederung direkt oder indirekt betreffen, das gleiche Ziel verfolgen: die bürgernahen Einheiten, zuallererst die Gemeinden, zu stärken. Der Staatsrat, wie auch die Arbeitsgruppe, ist daher der Ansicht, dass es verfrüht wäre, eine Neueinteilung der territorialen Strukturen, namentlich der Bezirke, vorzunehmen, bevor die laufenden Überlegungen zur Verteilung der Aufgaben der Oberamtmänner und der Regionen abgeschlossen sind. Daher hat der Staatsrat beschlossen, den Auftrag der Arbeitsgruppe auszuweiten, sodass sie die Arbeiten zur Umsetzung der Motion
2017-GC-110 "Reform der Aufgaben der Oberamtmänner und der Regionen" begleitet. Dazu wird die Arbeitsgruppe mit Vertretern weiterer Direktionen und der Staatskanzlei ergänzt. Sie wird es ermöglichen, die im Rahmen der Ausarbeitung des Berichts 2016-DIAF-33 entwickelten Analysen bestmöglich zu nutzen. Sie arbeitet zusammen mit dem ehemaligen Oberamtmann des Broyebezirks, Christophe Chardonnens, der im November 2017 zum Projektleiter ernannt wurde.
Der Bericht der Arbeitsgruppe basiert im Übrigen auf einer umfangreichen Studie, die das Institut für Föderalismus im Auftrag der ILFD ausgearbeitet hat. Dazu wurden die vor kurzem erfolgten territorialen Reformen in den Kantonen Bern, Waadt und Neuenburg untersucht und ihre Ergebnisse analysiert. Es wurde eine Liste der sehr zahlreichen Aufgaben der Oberamtspersonen und der Regionen in den verschiedenen Kantonen erstellt. Sie wird für die laufenden Arbeiten zur Reform der Aufgaben als wichtige Datenbank dienen.
Bericht über die territoriale Gliederung
An seiner Sitzung vom 19. März 2018 hat der Staatsrat den Bericht "Stand der Arbeiten zur Anpassung der territorialen Gliederung an die heutigen Anforderungen" genehmigt. Dieser Bericht, der aufgrund eines Postulats ausgearbeitet wurde, das der Grosse Rat 2016 angenommen hatte, zieht Bilanz über sämtliche laufenden Arbeiten im Bereich der territorialen Gliederung. In diesem Rahmen wurde das Institut für Föderalismus mit einer vergleichenden Analyse der Systeme in den Nachbarkantonen beauftragt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es verfrüht wäre, eine neue territoriale Aufteilung des Kantons vorzuschlagen, und dass es angezeigt ist, sich auf die Aufgabenteilung zwischen dem Staat und den Regionen zu konzentrieren.
Veröffentlicht am 06. April 2018 - 13h30
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 06.04.2018 - 13h30