Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind 17% der Gemeinderatsmitglieder und 13% der Generalratsmitglieder von ihrem Amt zurückgetreten. Zudem ist die Zahl der Gemeinden mit Schwierigkeiten im Management, die in mehreren Fällen ein Einschreiten des Oberamtmanns nötig machten, in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch wenn der Grossteil der Gemeinden perfekt funktioniert, beunruhigt diese Situation sowohl den Freiburger Gemeindeverband (FGV) als auch die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD). Sie haben gemeinsam eine Liste von Massnahmen ausgearbeitet, um die Gemeindebehörden zu unterstützen. Diese Massnahmen wurden bei einer gemeinsamen Medienkonferenz vorgestellt. Sie basieren auf fünf verschiedenen Schwerpunkten:
1.Angebot eines Mentorings auf freiwilliger Basis
Die wichtigste Massnahme, die der FGV und die ILFD im Rahmen ihrer gemeinsamen Arbeiten beschlossen haben, ist ein Mentoring auf freiwilliger Basis, das den gewählten Behördenmitgliedern der Gemeinden angeboten wird. Heut sieht die Gesetzgebung bei Schwierigkeiten oder Missständen, die den guten Betrieb der Gemeinde gefährden, ein Eingreifen des Oberamtmannes vor, der verschiedene Massnahmen treffen kann, um die Situation zu bereinigen. Diese Massnahmen, die im Rahmen einer Administrativuntersuchung beschlossen werden, können entweder in einer dem Gemeinderat vorgeschriebenen Mediation oder Begleitung bestehen. Dank diesen Massnahmen konnte in mehreren Gemeinden in den letzten Jahren wieder eine zufriedenstellende Betriebsführung hergestellt werden. Sie sind jedoch schwerfällig und kostspielig und, da gestützt auf das Gesetz, zwingend. Zudem können sie in einer ersten Phase die Spannungen innerhalb des Kollegiums noch verstärken. Mit dem vom FGV vorgeschlagenen Mentoring wird den Gemeinden ein erfahrener Mentor zu Seite gestellt, der entweder in einer anderen Gemeinde im Gemeinderat tätig ist oder sein Mandat gerade beendet hat. So können die Ratsmitglieder bei Arbeitsüberlastung, vorübergehenden Schwierigkeiten, Führungsproblemen oder einfach für eine Beratung oder eine externe Sichtweise, auf freiwilliger Basis eine erfahrene Person beiziehen mit dem Ziel, die Arbeitsweise des Gemeindekollegiums zu verbessern oder potenzielle Konflikte zu entschärfen und so letztendlich vom Oberamtmann auferlegte Zwangsmassnahmen zu vermeiden. Der FGV erstellt zusammen mit den Gemeindeverbänden des Bezirks eine Liste von Personen, die in diesen Fällen auf Anfrage eines Gemeinderats oder eines seiner Mitglieder einschreiten könnten. Diese Massnahme orientiert sich an der Unterstützung bei Gemeindezusammenschlüssen, die vom FGV bereits angeboten wird.
2.Ausbildung der Gemeinderatsmitglieder
Der FGV organisiert jeweils zu Beginn jeder Legislaturperiode mit der Unterstützung der Ämter des Staates Ausbildungen für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Aufgrund der Rücktritte während der Legislaturperiode müssen dieses Ausbildungen ergänzt werden. In den kommenden Monaten wird ein Video gedreht, in dem den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Grundzüge ihres Amtes vorgestellt und Links zu wichtigen Informationen gegeben werden, namentlich zur Website des FGV, wo das Unterrichtsmaterial der zu Beginn der Legislaturperiode erteilten Ausbildungen zugänglich ist. Ein hauptsächlich auf Governance ausgerichtetes Ausbildungsmodul wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) ausgearbeitet. Der FGV entwickelt diese Ausbildung in Partnerschaft mit der Commission romande de politique locale (CROPOL). In diesem Rahmen werden auch Ausbildungen «à la carte» angeboten, die auf die Bedürfnisse der Gemeindebehörden abgestimmt sind. Für Ammänner und Gemeindepräsidentinnen sowie ihre Stellvertreter wird es eine neue Ausbildung geben, die sie speziell auf ihre Führungsrolle vorbereitet.
3.Aufwertung des Amts der Gemeinderätin und des Gemeinderats
Im Kanton Freiburg gibt es rund 2000 Gemeinderats- oder Generalratsmitglieder. Diese 2000 Personen setzten sehr viel Zeit für die Allgemeinheit ein. Ohne ihr Engagement könnten zahlreiche öffentliche Leistungen nicht korrekt erbracht werden. Die Wichtigkeit ihrer Funktion wird nicht immer ausreichend wahrgenommen. Zudem wird es immer schwieriger, dieses Amt mit der beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Der FGV und die ILFD werden demnächst die Vertreter der kantonalen Dachverbände der Wirtschaft treffen, um sie für die Bedeutung des Milizengagements zu sensibilisieren wie auch für die Vorteile, die ein Amt in einem Gemeinde- oder Generalrat für die Berufswelt mit sich bringt (Krisenmanagement, Vielseitigkeit, Flexibilität…). Der Direktor der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft weist an Versammlungen, an denen er das Wort ergreift, regelmässig auf die Bedeutung eines Engagements auf Gemeindeebene hin. So äusserte er sich zum Beispiel auch vor der Schweizer Kaderorganisation zu diesem Thema. Der FGV und die ILFD werden in den kommenden Monaten die Zweckmässigkeit einer öffentlichen Kampagne über Gemeindemandate im Hinblick auf die Gemeindewahlen von 2021 prüfen.
4.Stärkung der Gemeindeverwaltungen
Die Gemeindeverwaltungen sind eine wesentliche Unterstützung für die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bei der Erfüllung ihres Mandats. Um sie zu stärken, wird die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden unterstützt. Es werden unter anderem Vereinbarungsmodelle vorgeschlagen, die es einer Gemeinde ermöglichen, spezialisierte Dienste einer anderen Gemeinde (technische Dienste, Rechtsdienste…) mit der Erfüllung gewisser Aufgaben zu beauftragen. Um den Gemeinden eine Liste zur Verfügung stellen zu können mit Personen, die für Notfallvertretungen zur Verfügung stehen (Krankheit, Unfall), wurde mit der Vereinigung der Gemeindesekretäre und -kassiere des Kantons Freiburg Kontakt aufgenommen. Eine weitere Liste mit den dem Gemeindepersonal zur Verfügung stehenden Ausbildungsangeboten, einschliesslich der Ausbildungen für das Staatspersonal, die auch den Gemeinden offenstehen, wird aktualisiert und vom FGV und vom Staat verbreitet werden. An die Formation Romande des cadres communaux (FR2C) wird ebenfalls regelmässig erinnert. Diese Ausbildung richtet sich an das Gemeindepersonal der ganzen Westschweiz. Sie wurde vor 20 Jahren ins Leben gerufen und trifft auf eine stetig steigende Nachfrage. Im Frühling dieses Jahres erhielten acht Freiburgerinnen und Freiburger ihr Diplom. Die Ausbildung hat die eidgenössische Akkreditierung für den Fachausweis Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung erhalten.
5.Verbesserte Statistiken zu Rücktritten
Vor der Legislaturperiode 2016-2021 verfügte der Staat über keine detaillierte Statistik zu den Rücktritten der Mitglieder der Gemeindeorgane. Heute werden solche Statistiken regelmässig erstellt, damit dieses im Anstieg befindliche Phänomen genau verfolgt werden kann. In Zusammenarbeit mit der Oberamtmännerkonferenz wurde ein Fragebogen für die zurücktretenden Gemeinderats- oder Generalratsmitglieder erstellt, um die Gründe für ihren Rücktritt in Erfahrung zu bringen. Der Fragebogen wird von den betroffenen Personen ausgefüllt und dem zuständigen Oberamt zugestellt, damit die Daten für die Statistik erfasst werden können. Auch die Gemeinderats- oder Generalratsmitglieder, die nicht mehr zu den Gesamterneuerungswahlen antreten werden, werden den Fragebogen erhalten.