An seiner Sitzung vom 18. Juni 2018 hat der Staatsrat den Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) genehmigt, den Oberamtmännern einen grossen Teil ihrer eignen Kompetenzen als Anstellungsbehörde des Personals der Oberämter zu übertragen. Ab dem 1. Juli 2018 werden den Oberamtmännern rund 20 Zuständigkeiten im Bereich der Personalressourcen anvertraut, namentlich die Bearbeitung der Bewerbungen, die Entscheidungen über Anstellungen oder die Verwaltungsverfahren. Gemäss dem Gesetz über das Staatspersonal müssen die Oberamtmänner wie auch die Anstellungsbehörden für ihre Entscheidungen die Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation einholen. Diese können direkt beim Kantonsgericht angefochten werden. Die Fachstelle Personal der ILFD bleibt für die meisten administrativen Aufgaben in Zusammenhang mit der Personalbewirtschaftung zuständig.
Diese Kompetenzdelegation ist eine Folge der Änderung des Gesetzes über die Oberamtmänner, die der Grosse Rat im Dezember 2017 angenommen hat, sowie der damit einhergehenden parlamentarischen Debatten. Auf Antrag des Staatsrats hatte das Parlament damals beschlossen, im Gesetz über die Oberamtmänner der Anstellungsbehörde ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, aufgrund einer vom Staatsrat genehmigten Kompetenzdelegation gewisse ihrer Kompetenzen einem Dienstchef zu übertragen. Diese Möglichkeit war bereits im Gesetz über das Staatspersonal enthalten. Der Inhalt der Kompetenzdelegation ist zwischen Dezember 2017 und April 2018 von der ILFD in Zusammenarbeit mit der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD), dem Amt für Personal und Organisation und der Oberamtmännerkonferenz ausgearbeitet worden.
An der gleichen Sitzung hob der Staatsrat per 1. Juli seinen Beschluss vom 23. Mai 2017 auf, in dem er die Personalbewirtschaftung des Oberamts des Saanebezirks vorübergehend der SJD übertrug.
Die Oberamtmänner erhalten weitrechende Kompetenzen im Bereich ihrer Personalressourcen
Der Staatsrat hat den Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft genehmigt, den Oberamtspersonen weitrechende Kompetenzen im Bereich der Personalbewirtschaftung zu übertragen. Diese Kompetenzdelegation ist die Folge einer Änderung des Gesetzes über die Oberamtmänner, die der Grosse Rat im Dezember 2017 angenommen hat. Sie wurde gemeinsam mit der Oberamtmännerkonferenz, der Sicherheits- und Justizdirektion und dem Amt für Personal und Organisation ausgearbeitet. Ab dem 1. Juli 2018 werden die Oberamtmänner namentlich für die Anstellung ihres Personals und die Verwaltungsverfahren verantwortlich sein.
Veröffentlicht am 27. Juni 2018 - 11h00
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 27.06.2018 - 11h00