Die freiburgischen Landwirtinnen und Landwirte sehen sich mit immer grösseren Herausforderungen konfrontiert und brauchen daher kompetente Unterstützung von Fachmitarbeitern der Dienststellen der ILFD oder des FBV.
Die Zusammenarbeit zwischen Grangeneuve und dem FBV ist gut und die Landwirtinnen und Landwirte sind mit den von den beiden Institutionen angebotenen Dienstleistungen zufrieden. Um jedoch Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Aufgaben bestmöglich aufzuteilen, haben die ILFD, Grangeneuve und der Freiburgische Bauernverband beschlossen, dass der FBV ab sofort anerkanntes Organ für die Bereiche landwirtschaftlicher Ertragswert und Belastungsgrenze ist. Grangeneuve seinerseits bleibt in diesem Bereich aktiv, was die Aus- und Weiterbildung und die Bearbeitung von Dossiers auf Anfrage der Gemeinwesen, des FBV oder der Behörde für Grundstückverkehr (BGV) betrifft. Es sei daran erinnert, dass die BGV das zuständige Organ in diesem Bereich ist, diese Aufgabe jedoch an den FBV, Grangeneuve oder weitere Institutionen delegieren kann.
Im Bereich Buchhaltung bieten weiterhin beide Institutionen den Landwirtinnen und Landwirten ihre Dienstleistungen an. Es finden zwar Gespräche statt, für den Moment sind jedoch keine Änderungen vorgesehen.
Im Energiebereich möchte Grangeneuve sein Dienstleistungsangebot in enger Zusammenarbeit mit Agro Clean Tech und dem Amt für Energie (AfE) ausbauen.
Im Versicherungsbereich bietet der FBV attraktive Dienstleistungen an und Grangeneuve möchte intensiver mit dem FBV zusammenarbeiten.
Dank dieser neuen Vereinbarung können der FBV und Grangeneuve ihre Zusammenarbeit verstärken und qualitativ hochstehende Dienstleistungen anbieten.
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Grangeneuve und dem Freiburgischen Bauernverband
13 Juni 2018 - 10H00
Der Freiburgischer Bauernverband (FBV) und Grangeneuve haben eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die die Zusammenarbeit zwischen dem FBV und den verschiedenen Dienststellen der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) verstärken wird. Diese Vereinbarung legt die Verteilung der Aufgaben in den Bereichen landwirtschaftlicher Ertragswert und Belastungsgrenze, Buchhaltung sowie Versicherungen und Energie fest.
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 13.06.2018 - 10h00