Zum ersten Mal hat das Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) eine Planung für alle Wälder auf dem Kantonsgebiet ausgearbeitet. Diese Planung beinhaltete eine umfassende Mitwirkungsphase, mit der Absicht, auf die Waldbesitzer, die verschiedenen Interessengruppen und die Bevölkerung zuzugehen und die unterschiedlichen Anliegen einzubeziehen. In einer ersten Phase konnte die Freiburger Bevölkerung ihre Meinung und ihre Erwartungen anhand eines Online-Fragebogens kundtun. Danach hatten Arbeitsgruppen mit Vertretern der verschiedenen Interessen die Aufgabe, Ziele zu formulieren, die die unterschiedlichen Ansprüche berücksichtigen, und Massnahmen vorzuschlagen, um diese vorrangigen Ziele für die Zukunft der Freiburger Wälder zu erreichen.
Das partizipative Vorgehen bestätigte das Interesse der Bevölkerung für den Wald und ihr Bekenntnis zu einer naturnahen Bewirtschaftung, wie sie in unserem Kanton praktiziert wird. Die Multifunktionalität bleibt ein zentraler Punkt der Bewirtschaftung, die es dem Wald ermöglicht, mehrere Funktionen in ein und demselben Waldmassiv auszuüben, was in einem so begrenzten und stark genutzten Gebiet wie der Schweiz besonders wertvoll ist.
Nach dieser Phase wurden fünf generelle Grundsätze für die Freiburger Waldrichtplanung formuliert, um die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen und der Waldleistungen im öffentlichen Interesse zu garantieren:
a) Die Waldfläche bleibt in ihrer Fläche und in ihrer Verteilung erhalten.
b) Die Waldbewirtschaftung berücksichtigt die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Multifunktionalität.
c) Die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Forstwirtschaft sind vorhanden.
d) Die Qualität der Waldbestände, des Waldbodens und des Grundwassers ist sichergestellt.
e) Die forstlichen Akteure und die Bevölkerung kennen die forstlichen Herausforderungen und die damit verbundenen Tätigkeiten.
Folgende Dokumente werden vom 1. Februar bis 30. April 2016 (3 Monate) in die Vernehmlassung gegeben:
- Strategie Freiburger Wald: Dieses strategische Dokument legt die 5 generellen Grundsätze der künftigen Bewirtschaftung der Freiburger Wälder fest. Diese generellen Grundsätze werden anhand von 12 strategischen und 24 operativen Zielen detailliert dargelegt.
- Massnahmenblätter: 24 Massnahmenblätter (eines pro operatives Ziel) schlagen insgesamt 85 Massnahmen vor. Diese müssen es ermöglichen, die festgesetzten Ziele zu erreichen, und damit eine Bewirtschaftung des Freiburger Waldes sicherstellen, die auf der Nachhaltigkeit der verschiedenen Waldfunktionen beruht.
- Erläuternder Bericht: Dieser Bericht dient dazu, den Kontext und die Arbeitsschritte zu erklären, die zur Ausarbeitung der beiden erwähnten Dokumente geführt haben.
Die Ergebnisse dieser öffentlichen Vernehmlassung werden in das endgültige Dokument der Freiburger Waldrichtplanung einbezogen, das dem Staatsrat zur Genehmigung unterbreitet wird. Zudem ist vorgesehen, dass der Staatsrat eine Waldkommission einsetzt, die die Umsetzung der Planung begleitet.
Die Frage der Finanzierung der verschiedenen Leistungen stand im Zentrum zahlreicher Diskussionen, da die Waldbesitzer einen Einkommensrückgang beim Holzverkauf hinnehmen müssen. So sind sie oft einer doppelten Belastung ausgesetzt: einerseits die wirtschaftliche Rentabilität der Waldbewirtschaftung zu verbessern und andererseits die Quantität und die Qualität der verschiedenen Leistungen und Funktionen des Waldes zu erhalten. Die Richtplanung liefert Hinweise und Werkzeuge für eine Aufwertung der Leistungen des Waldes.
Die Bevölkerung und die Interessengruppen sind eingeladen, von dieser Freiburger Waldrichtplanung Kenntnis zu nehmen und anhand des dazu vorgesehenen Formulars Stellung zu nehmen. Die Unterlagen sind verfügbar beim Amt für Wald, Wild und Fischerei in Givisiez sowie auf der Website www.fr.ch/sff oder www.fr.ch/vernehmlassungen.