Die gegenwärtige Situation der Zuckerrübenproduzenten ist dramatisch. Aufgrund des «Syndrome des Basses Richesses» (durch ein von der Schilf-Glasflügelzikade übertragenes Bakterium verursachte Krankheit) und der Virösen Vergilbung (von Blattläusen übertragenes Virus) gingen die Erträge in Tonnen sowie der Zuckergehalt pro Hektare drastisch zurück. Die Verluste können bis zu 50 % betragen. Der Zuckergehalt liegt zuweilen bei weniger als 12 %, wobei der Durchschnitt in den letzten zehn Jahren bei 17,7 % lag. Das Verbot des Insektizids «Gaucho» am 1. Januar 2019 und der Mangel an sofort verfügbaren Alternativen lassen befürchten, dass diese Situation andauern wird.
Zahlreiche Produzenten sind entmutig und verzichten auf den Anbau von Zuckerrüben. Anfang Januar 2021war im Kanton Freiburg bei den Flächen, die für Zuckerrübenkulturen gemeldet waren, ein Rückgang von 22 % zu verzeichnen (2020: 1460 ha; 2021: 1150 ha). Dieser Rückgang der freiburgischen Produktion, die 8 % der Schweizer Produktion ausmacht, gefährdet die Herstellung von Schweizer Zucker, insbesondere im Werk Aarberg. Der freiburgischen Landwirtschaft würden wichtige Kenntnisse und Absatzmöglichkeiten verloren gehen. Die Agrarforschung, die Aussicht auf neue Behandlungsmöglichkeiten und die Züchtung von besser angepassten Sorten bieten jedoch mittelfristige Lösungen.
In diesem Kontext hat sich der Freiburger Staatsrat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 dafür ausgesprochen, während drei Jahren eine dringende Finanzhilfe zu gewähren, um die freiburgische Zuckerrübenproduktion aufrechtzuerhalten und den Fortbestand der Zuckerfabrik Aarberg zu sichern. Diese Finanzhilfe würde in Form einer Prämie von jährlich 600 bis 640 Franken pro Hektare erfolgen. Finanziert würde sie zu gleichen Teilen vom Staat und von den Zuckerrübenproduzenten über einen Solidaritätsbeitrag von 4 Franken pro Tonne Zuckerrüben, die der Zuckerindustrie geliefert wird (4 Franken vom Staat, 4 Franken vom Produzenten). Diese Formel begründet eine Solidarität zwischen den mehr oder weniger hart von den Krankheiten der Zuckerrüben betroffenen Produzenten.
Die kantonale Hilfe tritt in Kraft, sobald das Dispositiv von der ausserordentlichen Versammlung der Freiburgischen Vereinigung der Zuckerrübenpflanzer genehmigt worden ist. Jeder Produzent, der an diesem Hilfsprogramm teilnehmen möchte, muss seine Bereitschaft bei der Freiburgischen Vereinigung der Zuckerrübenpflanzer schriftlich deponieren.