Aufgrund der Dürre und im Sinne einer Notmassnahme, bewilligt das Amt für Landwirtschaft des Kantons Freiburg die Weidenutzung von extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen, von angrenzenden Krautsäumen der Hecken, sowie von Uferwiesen (normalerweise nicht vor dem 1. September 2018). Wenn der Bewirtschafter die frühzeitige Beweidung als sinnvoll beurteilt, muss er vorgängig schriftlich das Amt für Landwirtschaft informieren. Für die betroffenen Flächen muss ein Eintrag im Feld- oder Wiesenkalender gemacht werden.
Die Bestimmungen nach RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien), welche besagen, dass der Tagesbedarf bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss, können erleichtert werden. In begründeten Fällen wie infolge Futtermangel, muss diese Bestimmung nicht erfüllt werden. Der Auslauf auf einer Weide kann durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit "Futtermangel" begründet werden.
Anderweitige Anträge für Ausnahmebewilligungen müssen direkt beim Amt für Landwirtschaft gestellt werden.
Dürre: Sofortmaßnahmen für die Landwirtschaft
06 August 2018 - 15H45
Aufgrund der Dürre und im Sinne einer Notmassnahme, bewilligt das Amt für Landwirtschaft des Kantons Freiburg, ab sofort die Weidenutzung von extensiven und wenig intensiv genutzten Wiesen, von angrenzenden Krautsäumen der Hecken, sowie von Uferwiesen. Des Weiteren, bei Futtermangel werden die Vorschriften im Rahmen des RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) erleichtert.
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 06.08.2018 - 15h45