Der Staatsrat hat Kenntnis genommen von einem Bericht der Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (KMR) mit dem Titel "Etude sur la procédure de naturalisation dans le canton de Fribourg". Diese Studie befasste sich eingehend mit dem Verfahren für den Erwerb des freiburgischen Bürgerrechts und verglich dieses insbesondere mit den Verfahren in einigen anderen Kantonen.
Der Staatsrat begrüsst diese Untersuchung und hat die Kritik an dem einen oder anderen Aspekt des freiburgischen Verfahrens zur Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass die Entwicklung dieses Bereichs sowie seine unweigerliche Komplexität aufgrund von Entscheiden auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene eine vertiefte Auseinandersetzung rechtfertigen. So stellt er, wie die KMR, fest, dass drei aufeinanderfolgende Anhörungen, mit denen ähnliche Ziele verfolgt werden, sowohl für die Gesuchsteller als auch für die kantonalen und kommunalen Verwaltungen und Kommissionen einen grossen Aufwand darstellen. Die starke Zunahme an Einbürgerungsgesuchen in den letzten Jahren (2014 wurden 1597 neue Dossiers erfasst, gegenüber 1110 im Jahr 2013 und 1026 im Jahr 2012) setzen sowohl das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen (ZEA) als auch die Einbürgerungskommission des Grossen Rates sehr unter Druck. Die ILFD prüft bereits mögliche Massnahmen, um das Verfahren zu vereinfachen, wobei eine gründliche Prüfung der Dossiers gewährleistet bleiben soll. Zu einer allfälligen Änderung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen würden alle betroffenen Einheiten konsultiert.
Von den von der KMR formulierten Empfehlungen werden mehrere rasch umgesetzt. So werden ab Mai dieses Jahres auch Personen, die in einem erleichterten Verfahren eingebürgert wurden, zu den Feierlichkeiten eingeladen, die bisher den nach dem ordentlichen Verfahren neu eingebürgerten Personen vorbehalten waren. Diese Massnahme entspricht rund hundert Personen pro Jahr. Diese Feiern bieten Gelegenheit, den betroffenen Personen die Rechte und Pflichten in Erinnerung zu rufen, die mit ihrer neuen Staatsangehörigkeit einhergehen, und gleichzeitig ihre Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht zu feiern.
Weitere von der KMR empfohlene Massnahmen werden in Abhängigkeit von den Personalressourcen nach und nach umgesetzt werden. So werden Vorbereitungskurse für die Einbürgerung, die seit ein paar Jahren aufgrund fehlender Ressourcen nicht mehr durchgeführt worden waren, wieder eingeführt. Diese Kurse richten sich an alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und sollten an vier Abenden pro Jahr stattfinden. Das mit den Anhörungen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller beauftragte Personal des ZEA wird im Übrigen inskünftig nach den Anhörungen ein kurzes Debriefing vornehmen, um sie auf allfällige Lücken in ihrem Dossier aufmerksam zu machen. Diese Information findet bereits auf informelle Weise statt, wird aber noch verstärkt werden. Die vom ZEA auf Internet zur Verfügung gestellte Broschüre wird in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für die Integration der MigrantInnen und für Rassismusprävention demnächst überarbeitet und an die besonderen Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten angepasst werden.
Der Staatsrat begrüsst die Bemühungen der KMR für die Integration der Migrantinnen und Migranten, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchten, sowie die Arbeit des ZEA und der Einbürgerungskommission des Grossen Rates, in einem Bereich, der sowohl Strenge als auch Wohlwollen erfordert.
Einbürgerung - Mehrere Massnahmen zur mittelfristigen Optimierung des Verfahrens und Grundsatzüberlegungen
Der Staatsrat hat Kenntnis genommen von einem Bericht der Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Freiburg. Mehrere Empfehlungen für eine verbesserte Begleitung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden mittelfristig umgesetzt werden. Die Direktion der Institutionen und der Land und Forstwirtschaft (ILFD) wird sich zudem eingehend mit dem Verfahren befassen, um allfällige Optimierungsmöglichkeiten ausfindig zu machen.
Veröffentlicht am 27. Februar 2015 - 12h00
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 27.02.2015 - 12h00