Der Staatsrat hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zu den Ferienhäusern am Südufer des Neuenburgersees, die sich innerhalb der Bundesinventare befinden. Die Grande Cariçaie ist einer der schweizweit wichtigsten Standorte für den Naturschutz.
Die Eidgenössische Kommission ist der Ansicht, dass alle Ferienhäuser und zusätzlichen Infrastrukturen (Strassen, Wege, Stege, Blockwürfe), die sich in den fünf Sektoren der Naturschutzzonen des kantonalen Nutzungsplans befinden, dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung einen erheblichen Schaden zufügen und nicht mit den Bestimmungen von Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 vereinbar sind. Das Gesetz besagt, dass ein Objekt, das in das Inventar aufgenommen wird, "in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber die grösstmögliche Schonung verdient".
In der Stellungnahme wird betont, dass diese Bauten im Hinblick auf die übrigen Bundesinventare, die von den Chalets betroffen sind, nicht mit den Gesetzesbestimmungen vereinbar sind. Die Schlussfolgerungen gelten unterschiedslos für die Naturschutzsektoren und für jedes einzelne Ferienhaus und alle Infrastrukturen, die sich dort befinden. Nach Ansicht der ENHK gibt es keine Massnahme, mit der der festgestellte erhebliche Schaden auf ein akzeptables Mass reduziert werden könnte.
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission verlangt vom Kanton Freiburg, auf eine Legalisierung der Ferienhäuser und Infrastrukturen nicht einzutreten. Sie ersucht die kantonalen Behörden darum, alle notwendigen Massnahmen für einen Abbruch der Bauten und die Renaturierung des Gebiets zu ergreifen.
Die Fischerhütten der aktiven Berufsfischer sind von den von der Eidgenössischen Kommission verlangten Massnahmen nicht betroffen. Die Stellungnahme der ENHK wird den Gemeinden Cheyres, Estavayer-le-Lac, Vernay und Delley-Portalban sowie dem Oberamt des Broyebezirks abgegeben werden.
Von den rund 170 Bauten, die sich auf Staatsgebiet befinden, sind gegen 120 direkt von der Stellungnahme der ENHK betroffen. Diese hat die verschiedenen Standorte inspiziert, an denen diese Häuschen seit den 1920er Jahren und bis 1962 erbaut worden sind. Zur Information wird die Stellungnahme auch dem Bundesamt für Umwelt, dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Kanton Waadt zugestellt.
Das Dossier wird gemeinsam von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) und der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) bearbeitet. Die ILFD verfügt über zivilrechtliche Kompetenzen in diesem Dossier, da das ihr unterstellte Amt für Wald, Wild und Fischerei für den Staat Freiburg als Eigentümerin der Grundstücke eingetragen ist, auf denen die Ferienhäuser gebaut worden sind. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) ist namentlich mit der Umsetzung des Gesetzes über die Raumplanung und der Naturschutzgesetzgebung beauftragt. Als solches ist sie dafür zuständig, die Umsetzung dieser Gesetzgebungen auf dem kantonalen Gebiet sicherzustellen.
Der Kanton Freiburg wird nun die zu treffenden Massnahmen namentlich mit dem Kanton Waadt koordinieren, der die ENHK ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten hat. Sobald der Freiburger Staatsrat Grundsatzentscheide in diesem Dossier getroffen hat, müssen die ILFD und die RUBD deren Anwendung sicherstellen.