Die neue Kantonsverfassung hat die Anzahl Mitglieder des Grossen Rats von 130 auf 110 reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass die Wahlkreise Anrecht auf weniger Sitze haben. Folglich hat der Anteil an Stimmen, den eine Liste erreichen muss, um an der Sitzverteilung teilzunehmen (also das natürliche Quorum) in jedem der Wahlkreise zugenommen. Die Wahlkreise Glane und Vivisbach überschreiten somit seit 2006 die vom Bundesgericht für dieses Quorum festgelegte Höchstgrenze von 10 %.
Im Wissen um diese Problematik, die im Übrigen im September 2012 vom Kantonsgericht bestätigt wurde, hat sich der Staatsrat ihrer schon sehr früh mit einem Gesamtprojekt zur Neueinteilung der territorialen Gliederung angenommen, wozu ein Bericht verfasst wurde, der dem Grossen Rat im Herbst 2011 vorgestellt wurde. Da zahlreiche Vorschläge dieses Berichts zurückgewiesen wurden, aber vor allem auch weil das Problem des Quorums weiterhin bestand, hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) eine neue Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs und einer Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte beauftragt.
Der Hauptzweck dieses Entwurfs ist es, die Problematik des natürlichen Quorums zu regeln, dazu stehen wahlweise zwei Hauptansätze zur Verfügung. Entweder die gegenwärtigen Wahlkreise bleiben bestehen und das Wahlsystem wird geändert (Umstellung auf das bi-proportionale Wahlsystem, wie es in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen praktiziert wird) oder die Wahlkreise Glane und Vivisbach werden zusammengefasst, womit das Problem gelöst werden kann, ohne das Wahlsystem zu ändern.
Dem Grossrat muss innert Kürze unbedingt eine Lösung zu den Wahlen in den Wahlkreisen unterbreitet werden, dies im Hinblick auf die Organisation, insbesondere in technischer Hinsicht, auf die nächsten kantonalen Wahlen vom Herbst 2016.
Nebenbei passt dieser Entwurf das Gesetz über die finanzielle Beteiligung des Staates an Wahlkampfkosten an die Praxis in diesem Bereich an. Er nimmt weitere, teilweise fast kosmetische Änderungen des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte, des Gesetzes über die Gemeinden und des Gesetzes über die Agglomerationen vor. So soll die Art und Weise, wie Gemeindekommissionen gewählt werden, dahingehend geändert werden, dass En-bloc-Wahlen durchgeführt werden können, um das Verfahren zu vereinfachen und die Gemeindeversammlungen oder Generalratssitzungen zu verkürzen.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich politische Rechte dauert bis am 26. April 2013. An der Vernehmlassung beteiligt sind alle politischen Parteien des Kantons Freiburg, der Freiburger Gemeindeverband, die Konferenz der Ammänner der Hauptorte und der grossen Gemeinden, die Oberamtmännerkonferenz sowie die Kantonsverwaltung.
Informationsveranstaltungen zu diesen Gesetzesvorentwürfen werden am 5. März in Châtel-St-Denis, am 7. März in Freiburg und am 12. März 2013 in Murten stattfinden.
Die Vernehmlassungsunterlagen können eingesehen werden unter: www.fr.ch/vernehmlassungen