An seiner Sitzung vom 27. Juni 2017 hat der Staatsrat den provisorischen Perimeter von Grossfreiburg festgelegt. Er hat beschlossen, die Gemeinden Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne darin aufzunehmen, d. h. die neun Gemeinden des Saanebezirks, die der Agglomeration Freiburg angehören. Im Anschluss an die im Februar 2017 lancierte Konsultation haben alle diese Gemeinden ihr Interesse bekundet, an den Arbeiten der konstituierenden Versammlung teilzunehmen. Diese hat nun drei Jahre Zeit, um dem Staatsrat einen Entwurf einer Fusionsvereinbarung zu unterbreiten.
Der Staatsrat hat namentlich berücksichtigt, dass diese Gemeinden zahlreiche Kooperationen entwickelt haben, insbesondere innerhalb der Agglomeration Freiburg. Diese Erfahrung ist eine gute Basis im Hinblick auf die bevorstehenden Arbeiten. Der Staatsrat hat im Übrigen festgestellt, dass dieser Perimeter dem Fusionsprojekt nach den Rückschlägen in einem kleineren Perimeter eine neue Dimension verleihen könnte. Zudem ermöglicht es dieser Perimeter, wichtige Gewerbe-, Freizeit- und Transportstandorte für die zukünftige Gemeinde miteinzubeziehen.
Im Rahmen der Konsultation haben auch die Gemeinden Grolley, La Sonnaz und Pierrafortscha ihr Interesse an einer Aufnahme im provisorischen Perimeter bekundet. Der Staatsrat begrüsst ihr Interesse und hält es für wichtig, sie über den Fortschritt der Arbeiten der konstituierenden Versammlung auf dem Laufenden zu halten. Zudem hebt er die Idee des Oberamtmanns des Saanebezirks hervor, Gemeinden, die ausserhalb des provisorischen Perimeters liegen, einen Status als Beobachter mit beratender Stimme in der Versammlung anzubieten. Er fordert die drei interessierten Gemeinden dazu auf, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Der Staatsrat erinnert daran, dass die Bestimmungen zur Fusion Grossfreiburgs die Möglichkeit vorsehen, den Perimeter im Verlauf der Arbeiten der konstituierenden Versammlung zu ändern. Eine informelle Teilnahme der betroffenen Gemeinden an den Arbeiten der Versammlung würde es ihnen somit ermöglichen, zu gegebener Zeit ein Gesuch um einen vollständigen Beitritt zum Perimeter einzureichen.
Der Oberamtmann des Saanebezirks, der die konstituierende Versammlung von Grossfreiburg präsidiert, wird die betroffenen Gemeinden in den nächsten Tagen kontaktieren, um die Arbeiten zur Einsetzung der konstituierenden Versammlung aufzunehmen. Zudem wird er die Bedingungen für eine Mitwirkung der Gemeinden prüfen, die sich nicht im provisorischen Perimeter befinden.
Der Staatsrat bekräftigt erneut seinen Wunsch, dass die Fusion Grossfreiburgs möglichst bald Wirklichkeit werde. Der Zusammenschluss der Gemeinden Grossfreiburgs muss eine Stärkung des Kantonszentrums ermöglichen, namentlich durch eine Optimierung der Führung und grössere Investitionskapazitäten, um die Infrastrukturen umzusetzen, die für die Entwicklung der Region und des ganzen Kantons notwendig sind. Parallel zu den Arbeiten der konstituierenden Versammlung wird der Staatsrat allfällige ergänzende Arbeiten prüfen, die notwendig sind, um die Erfolgsaussichten dieses Projekts und weiterer Fusionsprojekte von grösserem Umfang zu maximieren.
Festlegung des provisorischen Perimeters von Grossfreiburg
Der Staatsrat hat den provisorischen Perimeter Grossfreiburgs festgelegt. Dieser umfasst alle Gemeinden des Saanebezirks, die der Agglomeration Freiburg angehören. Sie werden in der konstituierenden Versammlung vertreten sein, die den Auftrag hat, innerhalb von drei Jahren einen Entwurf einer Fusionsvereinbarung auszuarbeiten. Den übrigen an dem Vorhaben interessierten Gemeinden wird ein Beobachterstatus angeboten. Die Wahl der Delegierten der Gemeinden des provisorischen Perimeters findet am 26. November statt.
Veröffentlicht am 30. Juni 2017 - 12h00
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 30.06.2017 - 12h00