An seiner Sitzung vom 12. Juni 2017 hat der Staatsrat der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf des Gesetzes über die Aufnahme der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres durch den Kanton Freiburg und ihren Zusammenschluss mit der Gemeinde Murten (VE-ClaZG) in die Vernehmlassung zu geben. Dieser Gesetzesvorentwurf soll die nötigen gesetzlichen Grundlagen für diesen interkantonalen Gemeindezusammenschluss schaffen.
Es handelt sich um ein noch nie da gewesenes Projekt in der Geschichte des Kantons Freiburg, dessen Grenzen seit 1803 unverändert geblieben sind. Der Gesetzesvorentwurf muss die Regeln für die Aufnahme der Gemeinde Clavaleyres anlässlich ihres Zusammenschlusses mit der Gemeinde Murten festlegen. Formell erfolgt der Zusammenschluss nach freiburgischem Recht.
Dieser Vorentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern ausgearbeitet, dessen Parlament das Gesetz betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten vor Kurzem genehmigt hat.
Ein interkantonales Gebietsänderungskonkordat wird in den kommenden Monaten ausgearbeitet und anschliessend dem Grossen Rat unterbreitet werden. Zum Gesetz über den Beitritt zu diesem Konkordat findet sowohl im Kanton Freiburg als auch im Kanton Bern eine Volksabstimmung statt.
Die Vernehmlassung zu diesem Gesetzesvorentwurf dauert bis am 29. September 2017. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.
Fusion der bernischen Gemeinde Clavaleyres mit der freiburgischen Gemeinde Murten: Gesetzesvorentwurf geht in die Vernehmlassung
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft schickt einen Gesetzesvorentwurf über den Zusammenschluss der bernischen Gemeinde Clavaleyres mit der freiburgischen Gemeinde Murten in die Vernehmlassung. Dieser Vorentwurf gibt den Rahmen vor, der eine Änderung der Kantonsgrenzen und einen gleichzeitigen Gemeindezusammenschluss ermöglicht. Es handelt sich um die erste Änderung des freiburgischen Kantonsgebiets seit 1803. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 26. Juni 2017 - 13h45
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 26.04.2023 - 13h47