Am 4. Februar 2020 stimmte der Grosse Rat auf Antrag des Staatsrats dem Grundsatz einer zusätzlichen Finanzhilfe für die Fusion von Grossfreiburg zu. Die Arbeiten für die Umsetzung dieses Entscheids sollten ursprünglich nach der Festlegung des endgültigen Perimeters der Fusion in Angriff genommen werden. Die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs hätte den Perimeter basierend auf den Ergebnissen der Konsultation festlegen wollen, die für Mai 2020 vorgesehen war. Aufgrund der Pandemie musste sie diese Konsultation allerdings verschieben. Diese findet neu am kommenden 26. September statt. Der Staatsrat nutzte die zusätzliche Zeit, um die Grundzüge der Finanzhilfe festzulegen, und bekräftigte im Rahmen der Konsultation die feste Absicht der Regierung und des Parlaments, dass dieses Projekt zu einem Abschluss kommt.
Gemäss dem Entscheid des Parlaments muss es diese zusätzliche Hilfe ermöglichen, dass die wichtigen Infrastrukturen im Kantonszentrum schneller umgesetzt werden können, die der Bevölkerung des ganzen Kantons zugutekommen. Die Schaffung einer grossen Gemeinde bietet der Region eine klare und einheitliche Governance, die ambitionierte Projekte planen und umsetzen kann. Der Staatsrat hält es für notwendig, die Einführung dieser starken lokalen Einheit massgeblich finanziell zu unterstützen.
Auf Antrag seiner mit diesem Projekt beauftragten Delegation für die Agglomerationen und die territorialen Strukturen hat der Staatsrat die folgenden Grundsätze festgelegt:
- Der Staatsrat bestätigt den Willen des Staates, eine zusätzliche Finanzhilfe für die Fusion von Grossfreiburg zu gewähren.
- Diese Hilfe muss für bestimmte Projekte eingesetzt werden, die im Interesse des ganzen Kantons liegen.
- Die ausserordentliche Zusatzhilfe ist beschränkt auf die ersten beiden Legislaturperioden der neuen Gemeinde, damit sie ihre Rolle als Projektbeschleuniger voll und ganz wahrnehmen kann.
- Falls die Fusion Grossfreiburgs alle Gemeinden des aktuellen Perimeters umfasst, wird der Staatsrat dem Grossen Rat vorschlagen, die gesamte Finanzhilfe für die Fusion auf 100 Millionen Franken zu erhöhen (die ordentliche Hilfe von 23,4 Millionen Franken eingeschlossen).
- Der Staatsrat behält sich natürlich das Recht vor, die unterstützen Projekte und den Betrag bei einer Änderung des Perimeters zu überprüfen bzw. dem Grossen Rat vorzuschlagen, auf eine zusätzliche Hilfe zu verzichten, wenn der endgültige Perimeter keinen bedeutenden Mehrwert im Bereich Governance des Kantonszentrums bringt.
Im Frühling 2021 haben die Direktionen des Staates eine Bestandesaufnahme der Projekte gemacht, die in den Genuss dieser Finanzhilfe kommen könnten. Diese wurden basierend auf den Prinzipien geprüft, die der Grosse Rat im Februar 2020 festgelegt hatte. Es wurde eine erste Liste mit Projekten erstellt, von denen die Behörden der zukünftigen Gemeinde Grossfreiburg jene auswählen können, die sie mit der Unterstützung des Staates umsetzen wollen.
Die Projekte stammen aus folgenden Bereichen:
- Aspekte in Zusammenhang mit den Gesundheitszentren und der Arbeitszone des Projekts Chamblioux-Bertigny
- Transportmittel mit hoher Kapazität in der Agglomeration Freiburg
- Revitalisierung der Gewässer, die gemäss der kantonalen Planung als strategisch gelten
- Aufbau von multimodalen Schnittstellen, die insbesondere den Pendlern zugutekommen
- Kulturerbliche Neubeurteilung historischer Stätten von kantonalem Wert
- Sanfte Mobilität: Unterstützung für die Umsetzung der nächsten Etappe der Transagglo (Transagglo 2)
Durch dieses Vorgehen kann die Gemeindeautonomie bewahrt werden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die vom Kanton zur Verfügung gestellten Mittel im Interesse der ganzen Freiburger Bevölkerung eingesetzt werden. Die Behörden der neuen Gemeinde können so die Prioritäten der Investitionen und die effizientesten Massnahmen festlegen. Zugleich können sie die Umsetzung mit anderen Projekten koordinieren, die sie durchführen müssen.
Sobald die konstituierende Versammlung den endgültigen Perimeter von Grossfreiburg festgelegt hat, wird der Staatsrat einen Gesetzgebungsentwurf ausarbeiten und dem Grossen Rat unterbreiten. Angesichts der Beträge wird die zusätzliche Hilfe, wie sie heute vorgesehen ist, dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen. Diese Etappe wird es der gesamten Freiburger Bevölkerung ermöglichen, sich zu den Mitteln zu äussern, die dem Kantonszentrum zur Verfügung gestellt werden sollen, damit dieses entscheidend zur Entwicklung des ganzen Kantons beiträgt.
Der Staatsrat erinnert daran, dass diese Finanzhilfe zu den gesamten Unterstützungsmassnahmen hinzukommt, die der Staat für die Umsetzung von Massnahmen im Kantonszentrum gewährt, beispielsweise zugunsten der regionalen Verkehrsverbunde.