Im Rahmen einer Westschweizer Kampagne wurde ein Monitoring von Nanomaterialien von Titandioxid (TiO2), von Siliziumdioxid (SiO2) sowie von Talk in unterschiedlichen Lebensmitteln durchgeführt. Die anorganischen Oxide wie amorphes SiO2 (E551) und TiO2 (E171) sind als Zusatzsstoffe mit färbenden und antikoagulanten Eigenschaften in der Schweiz in Lebensmitteln zugelassen. Insgesamt wurden 56 Lebensmittelproben, welche potenziell die erwähnten Nanomaterialien enthalten können, durch die mit der Kontrolle der Lebensmittel betrauten Ämter der Westschweiz des «Accord Intercantonal Romand» (Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis) erhoben und dem AMI zur Analyse übergeben. In 41 der erhobenen Proben waren keine der gesuchten Nanomaterialien nachweisbar. Hingegen wurde in 15 Proben (27 %) mindestens einer der drei Stoffe – davon beispielsweise ein gewisser Anteil an SiO2 – in nanoskaliger Form gefunden. Die nachfolgende Tabelle fasst die erhaltenen Resultate in Bezug auf die Produktkategorien zusammen. Die Entwicklung der für den Nachweis dieser Nanomaterialien benötigten analytischen Methoden hatte zum Ziel, die Konformität der entsprechenden Lebensmittel überprüfen zu können. Die Analysen wurden durch die Forschenden des AMI mit spezifischen Techniken wie beispielsweise der Elektronenmikroskopie, der dynamischen Lichtstreuung sowie von weiteren Methoden durchgeführt. Entsprechend der aktuell gültigen Lebensmittelgesetzgebung ist die explizite Deklaration von im Produkt vorhandenen Nanomaterialien noch nicht obligatorisch. Das am 1. Mai 2017 in Kraft getretene neue Lebensmittelrecht beinhaltet bezüglich dieser Anforderung eine Übergangsfrist von 4 Jahren und tritt somit effektiv zum 1. Mai 2021 in Kraft. Die vorligenden Analysen zeigen, dass Nanomaterialien in Lebensmitteln vorhanden sein können. Üblicherweise werden Zusatzstoffe wie E551 oder E171 in der Liste der Inhaltsstoffe des Lebensmittels aufgelistet, aber bisher finden sich darin keine Informationen, welche über die nanoskalige Form dieser Stoffe informiert. Die für die Produkte verantwortlichen Firmen werden im Zusammenhang mit dieser Kampagne über die in ihren Produkten nachgewiesenen Nanomaterialien informiert. Dadurch können sich in der Folge die entsprechenden Betriebe auf die am 1. Mai 2021 in Kraft tretenden Bestimmungen einstellen und die notwendigen Anpassungen vornehmen. Ab diesem Datum werden die Kantonschemiker die Konformität der Angaben in Bezug auf das Vorhandensein von Nanomaterialien überprüfen. Die an dieser Kampagne beteiligten kantonalen Vollzugsbehörden der Westschweiz danken dem BLV für die Finanzierung dieser Kampagne sowie dem AMI für die Durchführung der Analysen. Tabelle: Resultateübersicht
Lebensmittelkontrolle in der Schweiz |
Gegenwart von Nanomaterialien in bestimmten Lebensmitteln
Der Stichtag, ab welchem die Angabe von in Lebensmitteln enthaltenen Nanopartikeln obligatorisch ist, nähert sich in grossen Schritten. Ab dem Jahr 2021 ist die Angabe von enthaltenen Nanomaterialien in Deklarationen von Lebensmitteln in der Schweiz obligatorisch. In Erwartung dieses Wechsels haben die Westschweizer Kantonschemiker, das Adolphe Merkle Institut (AMI) der Universität Freiburg sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit und im Rahmen einer Pilotstudie bestimmte Lebensmittel auf das Vorhandensein von drei unterschiedlichen Stoffen in nanoskaliger Form untersucht. In dieser Pilotstudie konnten in 15 von 56 (27 %) der untersuchten Lebensmittelproben die gesuchten Nanomaterialien nachgewiesen werden.
Veröffentlicht am 23. Oktober 2018 - 08h52
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 18h20