In seiner Sitzung vom 4. Juli 2019 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf des erwähnten Gesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Revision des Gesetzes über die Agglomerationen (AggG), das vom Grossen Rat 1995 verabschiedet wurde und 1997 in Kraft getreten ist, beruht auf verschiedenen Entwicklungen jüngeren Datums.
Seit 1995 hat die Bundesgesetzgebung erhebliche Änderungen erfahren, was die Politik zur Unterstützung der Verkehrsinfrastruktur betrifft, namentlich mit dem Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung in Zusammenhang mit dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Die Bedingungen für den Erhalt von Subventionen sind immer strenger geworden und der Zeitplan immer enger.
Eine Revision des geltenden Gesetzes ist aber auch im Hinblick auf die geplanten Grossfusionen in verschiedenen Agglomerationen des Kantons notwendig geworden, etwa den Zusammenschluss der Gemeinden Grossfreiburgs sowie aller Gemeinden des Greyerzbezirks.
Dieser Vorentwurf weitet somit den Zweck und den Geltungsbereich des AggG auf sämtliche Gemeinden, die zu einem Perimeter eines Agglomerationsprogramms gehören, aus. Er beinhaltet auch gewisse Änderungen der Organisation und der Funktionsweise der institutionellen Agglomerationen, um der aktuellen Situation und den Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen.
Die in die Vernehmlassung gegebenen Unterlagen sowie die Liste der Vernehmlassungsadressaten stehen unter anderem auf der Website der Staatskanzlei zur Verfügung unter www.fr.ch/vernehmlassungen.
Wir laden Sie ein, Ihre allfälligen Bemerkungen zu diesem Thema bis am Freitag, 18. Oktober 2019, per Post an die oben erwähnte Adresse und wenn möglich auch per E-Mail an samuel.russier@fr.ch zu schicken.