In seiner Sitzung vom 18. Juni 2019 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, dass der Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (Verschiebung der Gemeindewahlen im Perimeter von Grossfreiburg) in die Vernehmlassung gegeben wird.
Der Entwurf hat zum Zweck, eine Verschiebung der Wahlen in den Gemeinden des Perimeters von Grossfreiburg vom Frühling 2021 auf Herbst 2021 zu ermöglichen. Der Zeitplan der Fusion von Grossfreiburg soll so gut wie möglich mit jenem der Gesamterneuerung der Gemeindebehörden koordiniert werden, um es den Gemeindebehörden zu ermöglichen, die Abstimmungskampagne über den Gemeindezusammenschluss bei den Bürgerinnen und Bürgern auf effiziente Weise zu führen, da sie sich so nicht gleichzeitig auch um die Kampagne für die Gemeindewahlen im März 2021 kümmern müssen.
Der Gesetzesvorentwurf und der erläuternde Bericht auf Deutsch und Französisch sowie die Liste der Vernehmlassungsadressaten stehen auf der Website der Staatskanzlei zur Verfügung: http://www.fr.ch/vernehmlassungen.
Allfällige Bemerkungen sind bis am 4. Oktober 2019 per Post an die oben erwähnte Adresse und wenn möglich auch per E-Mail an samuel.russier@fr.ch zu richten.
Dokumente
- Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (Verschiebung der Gemeindewahlen im Perimeter von Grossfreiburg) - Vorentwurf
- Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse - Bericht
- Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (Verschiebung der Gemeindewahlen im Perimeter von Grossfreiburg) - Brief
- Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (Verschiebung der Gemeindewahlen im Perimeter von Grossfreiburg) - Liste der konsultierten Organisationen