Um zu klären, ob weitergehende Abklärungen notwendig sind, hat das Amt für Wald und Natur am Montagmorgen eine Rekognoszierung aus dem Helikopter organisiert. Die Naturgefahren-spezialisten des Amts und ein Gemeindevertreter konnten folgende Beobachtungen machen:
- Das Ereignis erfolgte am Pfeiler des „Grand Grenadier“ (Koordinaten ca. 2 588 070/1 159 270). Hier konnte eine Abbruchfläche von ca. 50 m2 auf einer Meereshöhe von ca. 1850 m lokalisiert werden. Das geschätzte Abbruchvolumen liegt damit in einer Grössenordnung von 50 – 100 m3.
- Die Felsmassen wurden nach einer Sturzhöhe von ca. 150 m stark verkleinert und trafen auf einen bewaldeten Schuttkegel. Hier sind rein visuell praktisch keine Anzeichen des Ereignisses sichtbar (wenige Blöcke, kein geworfenen Bäume, wenige Einschlagspuren).
- Es wurden keine Indizien für unmittelbar bevorstehende, viel grössere Felsabbrüche festgestellt.
Die Spezialisten des Amts kommen zu folgenden Schlüssen:
- Der Aufprall von einigen Dutzend m3 Fels führte zu einer beträchtlichen Staubentwicklung, welche die Aufmerksamkeit vieler Zeugen auf sich zog.
- Das Ereignis ist im alpinen Kontext als normal einzustufen.
- Der unterliegende, befahrbare Alpweg Richtung „Chalet Grat“ ist nicht speziell gefährdet.
- Weil aber kleinere Nachstürze möglich sind, bleibt der betroffene alpine Wanderweg auf dem Schuttkegel bis Freitag, 5. Juli geschlossen. WanderInnen können diesen kurzen Bereich auf einem markierten Trassee problemlos umgehen. Die Gastlosen Rundtour ist offen.
- Die Kletterrouten am „Grand Grenadier“ und die entsprechenden Anmarschwege sollten bis auf weiteres gemieden werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im alpinen Gelände immer objektive Gefahren bestehen und damit die Restrisiken grösser sein können als andernorts. Die Aufmerksamkeit und die Verantwortung der Einzelnen sind hier stärker gefragt.