Das Projekt einer interkantonalen Gemeindefusion zwischen Clavaleyres und Murten hat diese Woche mit der Unterzeichnung des Konkordats zur Änderung beider Kantonsgebiete durch den bernischen Regierungsrat und den Freiburger Staatsrat eine weitere Hürde genommen. An ihren jeweiligen ordentlichen Sitzungen vom 12. März haben die beiden Regierungen den Entwurf des interkantonalen Gebietsänderungskonkordats über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg genehmigt.
Dieser Entscheid ist ein weiterer Schritt in Richtung der ersten Gebietsänderung des Kantons Freiburg seit über 200 Jahren. Er ist das vorläufige Resultat einer Absichtserklärung, welche die beiden Regierungen 2016 unterzeichnet hatten, und der Verabschiedung von zwei Gesetzen über die Fusion von Clavaleyres (bernisches Gesetz vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten und freiburgisches Gesetz vom 23. März 2018 über die Aufnahme der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres durch den Kanton Freiburg und ihren Zusammenschluss mit der Gemeinde Murten). Die Stimmberechtigten der beiden betroffenen Gemeinden hatten den Entwurf der Fusionsvereinbarung zwischen ihren Gemeinden am 23. September angenommen.
Das Konkordat, das diese Woche von beiden Regierungen unterzeichnet wurde, behandelt die Grundzüge der Gebietsänderung. Im Übrigen überträgt es den beiden Exekutiven die Zuständigkeit, Vereinbarungen auszuarbeiten, um noch hängige Fragen zu klären. Aufgrund der Einzigartigkeit des Projekts kann davon ausgegangen werden, dass sich im Verlaufe der Umsetzung des Gemeindezusammenschlusses zwischen Murten und Clavaleyres neue Fragen ergeben werden.
Das Konkordat legt jedoch einige Grundprinzipien fest, namentlich in den Bereichen Gebiet und Bevölkerung, Recht und Finanzen. So bleiben beispielsweise die bernischen Behörden zuständig für die Bearbeitung von zum Zeitpunkt der Gebietsänderung hängigen Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss. Sämtliche von den bernischen Behörden gewährten langfristigen Bewilligungen (Patente usw.) bleiben nach dem Wechsel zum Kanton Freiburg bis zu ihrem Ablauf gültig. Die Steuern werden bis zur Gebietsänderung von den bernischen Behörden erhoben, anschliessend von den freiburgischen. Der Kanton Freiburg wird auch die Frage der Akontozahlungen regeln. Was die Berner Kantonsstrasse betrifft, die durch die Gemeinde Clavaleyres führt, so wird diese im aktuellen Zustand und ohne finanzielle Entschädigung zu einer Strasse der neuen Gemeinde Murten.
Das Konkordat wird den beiden Kantonsparlamenten vor dem Sommer zur Ratifizierung vorgelegt. Im Falle einer Annahme wird er anschliessend, wahrscheinlich Anfang 2020, den Stimmberechtigten der beiden Kantone gleichzeitig zur Abstimmung unterbreitet, bevor er der Bundesversammlung vorgelegt wird.
Der Konkordatsentwurf wurde von einer interkantonalen Arbeitsgruppe ausgearbeitet, der Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen betroffenen Einheiten der bernischen und freiburgischen Verwaltung angehören. Es wurden mehrere interne Vernehmlassungen und im November 2018 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.
Dokumente
- Gebietsänderungskonkordat vom 12.03.2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg (PDF, 287.66k)
- Erläuternder Bericht der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft zum Vorentwurf des Gebietsänderungskonkordats über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg (PDF, 88.23k)