Die Bestimmungen über den Finanzhaushalt der Gemeinden sind derzeit im Gesetz über die Gemeinden und im dazugehörigen Ausführungsreglement enthalten. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) vorgeschlagen. Das GFHG setzt das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) um, jedoch mit einigen Anpassungen, welche die Besonderheiten der gemeinderechtlichen Körperschaften im Kanton Freiburg berücksichtigen.
HRM2 strebt eine verstärkte Harmonisierung des Rechnungswesens von Bund, Kantonen und Gemeinden an. Seine Einführung ist ein weiterer Schritt hin zur Haushaltführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, wie sie in der Privatwirtschaft zur Anwendung kommen. Das Modell weist im Vergleich zur heutigen Praxis in vielen Bereichen grundlegende Unterschiede auf. Neben neuen Begriffen enthält HRM2 z.B. einen völlig neu gestalteten Kontenrahmen, ein System für die Abschreibungen sowie zusätzlich eingeführte Instrumente (z.B. Geldflussrechnung, Anlagespiegel, Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel).
Die hauptsächlich vom Gesetzesentwurf behandelten Themen lauten wie folgt: Finanzielle Steuerung, Kreditrecht und Finanzkompetenzen, Rechnungslegung und Bewertungsgrundsätze, Finanzkontrolle, Anwendbarkeit der Regeln auf die verschiedenen gemeinderechtlichen Körperschaften und Umstellung auf HRM2.
HRM2 betrifft sämtliche Körperschaften. Das Projekt umfasst daher alle freiburgischen Körperschaften auf kommunaler Ebene, d.h. die Gemeinden, die Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Gemeindeverbände, die Agglomerationen und die Bürgergemeinden. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Gesetzgebung in bestimmten Punkten eine Differenzierung ermöglichen muss, damit die Art und die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Körperschaften berücksichtigt werden können.
Die wichtigen Fristen des Entwurfs und der vorgesehen Zeitplan werden im 4. Kapitel des Berichts behandelt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Umsetzungsarbeiten mehr Zeit benötigen als vorgesehen. Aus diesem Grund überweist der Staatsrat die Vorlage dem Grossen Rat bereits Ende Sommer, damit das geplante Inkrafttreten des neuen Rechts für die Budgets 2020 trotzdem beibehalten werden kann.
Neues Gesetz über die Gemeindefinanzen: der Staatsrat überweist den Entwurf dem Grossen Rat
Der Vorentwurf des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden war Anfang dieses Jahres in der Vernehmlassung. Die Aufnahme bei den interessierten Kreisen war sehr gut. Der Staatsrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt und den Gesetzesentwurf und die Botschaft an seiner Sitzung vom 22. August 2017 verabschiedet. Auf diese Weise hat er das Verfahren beschleunigt, damit der Grosse Rat noch in diesem Jahr über das Geschäft debattieren kann.
Veröffentlicht am 08. September 2017 - 11h00
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Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 08.09.2017 - 11h00