Die jüngsten Änderungen des Bundesgesetzes über den Wald erfordern eine Anpassung des freiburgischen Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG). Die Revision hat hauptsächlich die Bekämpfung der Schadorganismen und den Schutz vor dem Klimawandel zum Ziel. Die Überwachung und die Bekämpfung von neuen Schadorganismen (asiatischer Laubholzbockkäfer usw.) werden in Zukunft vom Staat übernommen und der Kanton kann Empfehlungen zur Schaffung und zum Unterhalt von vielfältigen, diversifizierten und stabilen Waldbeständen abgeben.
Eine der Neuerungen des Vorentwurfs basiert auf der parlamentarischen Initiative "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", die das eidgenössische Parlament 2012 verabschiedet hat. Gemäss dem Vorentwurf wird dem Staatsrat gestattet, auf dem ganzen Kantonsgebiet eine statische Waldgrenze festzulegen, die im kantonalen Kataster angemerkt wird.
Diese Revision bietet auch die Gelegenheit, bestimmte Regeln zu den Bewirtschaftungsstrukturen zu lockern. So wird die Zusammenlegung von Betriebseinheiten erleichtert, welche als eigentliche Forstbetriebe funktionieren. Die Aufnahme von Privatwaldeigentümern in die Betriebseinheiten wird gefördert, bleibt aber freiwillig.
Schliesslich ist vorgesehen, eine Konsultativkommission für den Wald einzusetzen. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der Ziele der kantonalen Waldrichtplanung zu kontrollieren.
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.fr.ch/vernehmlassungen
und www.fr.ch/diaf/de/pub/praesentation/in_vernehmlassung.htm zur Verfügung.