Am 11. März hat der Staatsrat zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich politische Rechte (verschiedene Anpassungen; Wahlkreisverbund) verabschiedet und dem Grossen Rat überwiesen.
Zur Erinnerung: Das Wahlsystem muss für die Wahlkreise Glane und Vivisbach angepasst werden, um es mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Übereinstimmung zu bringen. Im Rahmen der Anwendung des gegenwärtigen Proporzsystems für die Grossratswahlen weisen diese Kreise ein zu hohes natürliches Quorum (d. h. von über zehn Prozent) auf, womit dieses System illegal ist.
Anfang 2013 gab der Staatsrat zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung, mit denen dieses Problem gelöst werden sollte. Dazu schlug der Staatsrat einerseits die "Pukelsheim"-Methode vor, die aus einem sogenannten "doppelt proportionalen" Wahlsystem auf Kantonsebene besteht, und andererseits die Methode einer Fusion der beiden Wahlkreise. Die "Pukelsheim"-Methode wurde von den kleinsten politischen Gruppierungen im Wesentlichen befürwortet, von den grösseren aber mit gewissen Vorbehalten aufgenommen. Eine Fusion wurde systematisch abgelehnt.
Gewisse politische Gruppierungen hatten auch die Verpflichtung angezweifelt, das gegenwärtige System ändern zu müssen, und schlugen sogar vor, dieses zu legalisieren, indem es auf Dauer in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden sollte. Dabei stützten sie sich auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichts in einem Fall aus dem Wallis. Das Bundesgericht hat jedoch vor einigen Wochen diese Walliser Rechtsprechung in einem neuen Urteil annulliert, sodass sich diese Fragen nicht mehr stellen (http://www.bger.ch/press-news-1c_495_2012-t.pdf).
Um eine elegante, pragmatische Lösung zu finden, die gleichzeitig die Vernehmlassungsergebnisse berücksichtigt, schlägt die Regierung vor, das System des "Wahlkreisverbundes" zu verabschieden, das in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern angewendet wird. Mit dieser Lösung kann das Problem des zu hohen natürlichen Quorums ebenfalls gelöst werden. Sie besteht in einer vereinfachten Anwendung des "doppelt proportionalen" Systems, ausschliesslich auf Ebene der beiden Wahlkreise Glane und Vivisbach, wobei die Wahlkreise selbst formell nicht angetastet werden.
Verweis
Die Unterlagen zu den beiden Vernehmlassungen sowie die Gesetzes- und Botschaftsentwürfe sind auf der Website der IJur der ILFD (http://www.fr.ch/ijur/de/pub/politische_rechte.htm) verfügbar und können dort heruntergeladen werden.