Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG) betreffen die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Die Revision hat vor allem einen besseren Schutz des Waldes vor Schadorganismen und den Folgen des Klimawandels zum Ziel. Die Überwachung und die Bekämpfung von neuen Schadorganismen (Asiatischer Laubholzbockkäfer usw.) werden in Zukunft vom Staat übernommen und der Kanton kann auch Empfehlungen zur Schaffung und zum Unterhalt von diversifizierten und stabilen Waldbeständen abgeben. Das Gesetz legt auch ein besonderes Augenmerk auf den Sport im Wald.
Eine der Neuerungen des Gesetzesentwurfs basiert auf der parlamentarischen Initiative "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", die das eidgenössische Parlament 2012 verabschiedet hat. Gemäss dem Entwurf wird dem Staatsrat gestattet, auf dem ganzen Kantonsgebiet statische Waldgrenzen festzulegen, die im kantonalen Kataster angemerkt werden.
Diese Revision bietet auch die Gelegenheit, bestimmte Regeln zu den Bewirtschaftungsstrukturen zu lockern. So wird die Zusammenlegung von Betriebseinheiten erleichtert, die als eigentliche Forstbetriebe funktionieren. Die Aufnahme von Privatwaldeigentümern in die Betriebseinheiten wird gefördert, bleibt aber freiwillig. Schliesslich ist vorgesehen, eine Konsultativkommission für den Wald einzusetzen. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der Ziele der kantonalen Waldrichtplanung zu kontrollieren.
Zahlreiche konstruktive Bemerkungen und Vorschläge, die während der Vernehmlassung gemacht wurden, wurden im Gesetzesentwurf weitgehend berücksichtigt. Die Schaffung einer Konsultativkommission für den Wald sowie das Prinzip der Festlegung statischer Waldgrenzen wurden sehr positiv aufgenommen.
Revision des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen: Der Staatsrat überweist den Gesetzesentwurf an den Grossen Rat
Der Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen wurde im letzten Herbst in die Vernehmlassung gegeben. Die von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagenen Änderungen wurden von den betroffenen Kreisen begrüsst. Der Staatsrat hat die Vernehmlassungsergebnisse berücksichtigt und den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft an seiner Sitzung vom 17. April 2018 verabschiedet.
Veröffentlicht am 27. April 2018 - 11h45
Hauptbild
Herausgegeben von Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
Letzte Änderung: 27.04.2018 - 11h45