Zahlreiche Landwirte haben in photovoltaische Solaranlagen investiert und auf dabei auf die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gesetzt, die ihnen vom Bund versprochen worden war. Viele von ihnen haben diese KEV noch immer nicht erhalten und Gesuche, die nach dem Stichtag vom 30. November 2011 eingereicht worden sind, laufen Gefahr, davon ausgeschlossen zu werden. Dies bringt Landwirte, die in solche Anlagen investiert haben, in Schwierigkeiten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Energiestrategie 2050, die derzeit von den Eidgenössischen Räten beraten wird, will die finanziellen Mittel erhöhen, damit dieses Problem möglichst rasch gelöst werden kann..
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) wollte den genauen Stand der Situation für die freiburgischen Landwirte in Erfahrung bringen, um ihre Interessen auf Fakten gestützt insbesondere durch die Freiburger Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier in den Eidgenössischen Räten verteidigen zu können. Da die verfügbaren Informationsquellen zu lückenhaft waren, um ein genaues Bild der Situation zu erhalten, hat die ILFD bei den 2550 Freiburger Landwirten im Juni 2016 eine Umfrage durchgeführt.
77 bis 150 Landwirte sind betroffen
Aus den 836 retournierten Fragebogen (33%) geht hervor, dass 77 Landwirte ihr Gesuch um KEV nach dem Stichtag vom 30. November 2011 eingereicht haben. Für sie besteht gegenwärtig nur eine geringe Chance, in den Genuss der KEV zu kommen. Da die von der Problematik betroffenen Landwirte den Fragebogen eher beantwortet haben als die nicht betroffenen, ist es nicht möglich, die Ergebnisse der Umfrage proportional auf alle Landwirte hochzurechnen. Es besteht jedoch Grund zur Annahme, dass die Zahl der in Betrieb genommenen Anlagen ohne Garantie der KVE zwischen 77 und 150 liegt. Diese Informationen wurden an die Freiburger Bundesparlamentarier weitergeleitet, damit sie bei der Beratung der Energiestrategie 2050 in Kenntnis der Sachlage entscheiden können.