Die Jagd auf die Gämse im Gebirge und auf das Rehwild im Flachland wird am 19. September (Bettagsmontag) eröffnet und dauert für die Gämse bis am 1. Oktober und für das Rehwild bis am 22. Oktober. Die Jagd im Flachland ist in den Monaten September und Oktober jeweils montags, mittwochs, donnerstags und samstags erlaubt. In den Gebirgsgegenden darf in diesen Monaten ausser sonntags jeden Tag gejagt werden.
Die Jagd auf den Hirsch wird vom 17. bis 27. Oktober und vom 31. Oktober bis 10. November stattfinden. Es ist vorgesehen, insgesamt (alle Klassen) 70 Hirsche zu entnehmen. Der Telefonbeantworter des Amts für Wald, Wild und Fischerei (WaldA), ) 026 305 23 53, informiert die Jäger über den Abschussplan und eine eventuelle Verlängerung dieser Jagd.
Die Wildschweine werden, im Flachland, ausserhalb des Waldes, vom 1. bis 19. September bejagt, und danach bis 31. Januar in allen für die Jagd offenen Gebieten im Flachland sowie bis 31. Dezember in den vom WaldA bestimmten Gebirgsgegenden. Aufgrund der Schäden, welche die Wildschweine an den landwirtschaftlichen Kulturen verursacht haben, wird zwischen dem 15. Oktober und dem 31. Dezember in den Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees die Jagd vom Hochsitz aus organisiert. Die interessierten Jäger haben sich beim WaldA für diese Regulationsjagd eingeschrieben. Die Jagd auf das Wildschwein in den Gebirgsgegenden findet in der Jagdperiode für den Hirsch und die Gämse statt. Ausserhalb dieser Jagdperioden sind ebenfalls mehrere Gebirgsgegenden mit Wildschweinbestand offen zur Jagd auf das Wildschwein.
Weitere Informationen unter : http://www.fr.ch/sff/de/pub/fauna_biodiv_jagd_fischere/jagd/informationen-und-perioden.htm