In seiner Sitzung vom 5. September 2022 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, die Entwürfe der kantonalen Perimeter für die Agglomeration Freiburg und die Agglomeration Bulle in die Vernehmlassung zu geben. Damit wird das neue Agglomerationsgesetz umgesetzt, das der Grosse Rat im August 2020 verabschiedet hatte und das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Ab diesem Zeitpunkt hat die Regierung zwei Jahre Zeit, um den künftigen Perimeter der beiden im Kanton bereits konstituierten Agglomerationen, d. h. der Agglomeration Freiburg und der Agglomeration Bulle (Mobul), festzulegen. Sechs Gemeinden des Saanebezirks hatten gegen das AggG als Ganzes beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und dessen Aufhebung verlangt. Das Bundesgericht hat diese Beschwerde am 24. August abgewiesen.
Diesen Entwürfen ging eine intensive Phase der Information der potenziell betroffenen Gemeinden und einer anschliessenden Prüfung durch die Oberamtmänner und die Oberamtfrau der betroffenen Bezirke voraus. Auf Antrag seiner Delegation für die Agglomerationen (bestehend aus den Direktoren der FIND, der RIMU und der ILFD, letzterer als ihr Präsident) konnte der Staatsrat so den Vorschlägen der Oberamtfrau des Saanebezirks (in Absprache mit ihren Amtskollegen aus dem Sense- und Seebezirk) und des Oberamtmanns des Greyerzbezirks vollständig folgen. Folgende Perimeter werden in die Vernehmlassung gegeben:
Agglomeration Freiburg
- Für den Saanebezirk: Autigny, Avry[1], Belfaux1, Bois d’Amont, Chénens, Corminboeuf1, Cottens, Freiburg1, Gibloux, Givisiez1, Granges-Paccot1, Grolley, Hauterive, La Brillaz, La Sonnaz, Le Mouret, Marly1, Matran1, Neyruz, Pierrafortscha, Ponthaux, Prez, Villarsel-sur-Marly und Villars-sur-Glâne1
- Für den Sensebezirk: Düdingen1, St. Ursen, Tentlingen, Giffers und Tafers
- Für den Seebezirk: Misery-Courtion
Auf Antrag der Oberamtfrau des Saanebezirks wird den Gemeinden Courtepin, Ferpicloz und Treyvaux der Status von Beobachtergemeinden verliehen, damit sie die Arbeiten verfolgen und gegebenenfalls ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im künftigen Verband bekunden können.
Agglomeration Bulle
- Broc, Bulle[2], Echarlens, Gruyères, Le Pâquier2, Marsens, Morlon2, Riaz2 und Vuadens2
Wie bei der Agglomeration Freiburg muss nach Abschluss der Vernehmlassung geprüft werden, ob einzelne Gemeinden den Beobachterstatus erhalten könnten.
Sobald die Perimeter Ende 2022 feststehen, haben die betroffenen Gemeinden zwei Jahre Zeit, um die Statuten ihres Verbands zu ändern (im Fall von Mobul, das bereits als Gemeindeverband konstituiert ist) oder neue Statuten zu verabschieden (im Fall der Agglomeration Freiburg, die die Sonderform der Agglomeration gewählt hatte, die mit der Reform vom August 2020 abgeschafft wurde). Diese Arbeiten könnten noch zu Anpassungen des endgültigen Perimeters der Verbände führen.
Zur Erinnerung: Der kantonale Perimeter betrifft nur die Rechtsform der Struktur, die die künftigen Agglomerationsprogramme ausarbeiten und umsetzen wird. Diese können sich jedoch auf grössere Perimeter beziehen, wie es derzeit übrigens sowohl bei der Agglomeration Freiburg als auch bei Mobul der Fall ist.
Diese Vernehmlassung der interessierten Kreise dauert bis zum 31. Oktober 2022.
[1] Gegenwärtige Mitgliedergemeinden der Agglomeration Freiburg
[2] Gegenwärtige Mitgliedergemeinden von Mobul