Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft haben im August 2019 beschlossen, das seit 20 Jahren bestehende Dispositiv für die Begleitung von Landwirtschaftsbetrieben in Schwierigkeiten zu verstärken. Diese Massnahmen zur Verstärkung wurden bereits im Herbst in Angriff genommen und sind nun auch im Landwirtschaftsreglement (LandwR) präzisiert, das der Staatsrat am 28. April 2020 verabschiedet hat.
Die Anlaufstelle für Landwirtschaftsbetriebe in Schwierigkeiten in Grangeneuve wird verstärkt, um eine optimale Betreuung der Betriebe in Schwierigkeiten sicherzustellen. Die Anlaufstelle basiert neu auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Direktion des LIG, dem Amt für Landwirtschaft, dem Sozialamt und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Das Netz von Brückenpersonen besteht seinerseits aus Fachpersonen, die in regelmässigem Kontakt mit den Landwirtinnen und Landwirten stehen (Tierärztin, Milchkontrolleur, landwirtschaftliche Beraterin, Buchhalter oder andere), Bindeglied sind und Meldefunktion haben. Die Anlaufstelle für Landwirtschaftsbetriebe in Schwierigkeiten ist über E-Mail oder per Telefon direkt erreichbar. Sie garantiert den Personen, die sie kontaktieren, dass ihre Angaben vertraulich behandelt werden. Die Funktionsweise der Mentoren wurde ebenfalls präzisiert. Der Mentor und die Anlaufstelle unterzeichnen eine Zusammenarbeitsvereinbarung, in der sein Auftrag definiert ist (Ziele, Aufgaben, Dauer, Entlöhnung) sowie die Unterstützung, die ihm die Anlaufstelle bieten muss (Begleitung, Weiterbildung, Debriefing usw.). Zudem wird die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der Anlaufstelle und der Freiburgischen Vereinigung für den landwirtschaftlichen Betriebshelferdienst (SECADA) sowie die Möglichkeit, die SECADA finanziell zu unterstützen, im LandwR aufgenommen.
Landwirtschaftsfonds
2013 hatte der Staatsrat im Rahmen der Struktur- und Sparmassnahmen den Mindestbetrag für Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds auf 40'000 Franken angehoben. In Kombination mit dem Finanzierungssatz von 40 % schloss diese Massnahme insbesondere den Kauf von Landwirtschaftsland unter 100'000 Franken aus. Einer der Hauptzwecke des Landwirtschaftsfonds besteht jedoch darin, die Stellung des Selbstbewirtschafters zu stärken, da das Eigentum den Betrieb auf eine solide und dauerhafte Grundlage stellt. Um den Erwerb von Landwirtschaftsland durch Landwirte zu unterstützen, senkt der Staatsrat den Mindestbetrag für Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds auf 20'000 Franken.