Am 1. Mai 2020 hat die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) die Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben, die aufgrund der Covid-19-Krise ausgesetzt waren, schrittweise wieder aufgenommen. Dabei handelt es sich namentlich um die Kontrollen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und der Direktzahlungsprogramme, aber auch um veterinärrechtliche Kontrollen.
Bei den Kontrollen werden die Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten und die Situation der besonders gefährdeten Personen wird berücksichtigt. Sind betroffene Personen krank, wird die Kontrolle verschoben. Auch unangekündigte Kontrollen werden wieder durchgeführt, ebenfalls unter Einhaltung der Weisungen des BAG und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände während der Pandemie.
Die ILFD erinnert ausserdem daran, dass die Landwirtinnen und Landwirte trotz der besonderen Lage im Zusammenhang mit Covid-19 ihre Daten regelmässig in den Datenbanken zu den Direktzahlungen und zur Viehhaltung erfassen müssen.