Betrieb der Gemeindeorgane
Am 18. März beschloss das KFO, die Sitzungen der Gemeindelegislativen in Anwendung der kantonalen und eidgenössischen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-Epidemie-19 auszusetzen. Die Gemeinderäte traten weiterhin zusammen, entweder aus der Ferne (Videokonferenzen usw.) oder unter Einhaltung der Richtlinien des BAG und den Regeln des Social Distancing auch vor Ort. Am 1. Mai 2020 informierte das KFO im Einvernehmen mit der ILFD, der Oberamtmännerkonferenz und dem Freiburgischen Gemeindeverband (FGV) die Gemeinden, dass die Oberamtmänner im Bedarfsfall und unter strikter Einhaltung der Richtlinien des BAG fortan die Abhaltung von Sitzungen der Generalräte, Gemeindeversammlungen und Delegiertenversammlungen der interkommunalen Verbände genehmigen dürfen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Gemeindeversammlungen gewidmet werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Versammlungen teilnehmen, nicht begrenzt werden kann. Es obliegt den Gemeinden, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der Empfehlungen zu gewährleisten (Auswahl geeigneter Räumlichkeiten, Bodenmarkierungen zur Vermeidung enger Kontakte, Anmeldeverfahren, Gewährung des individuellen Schutzes usw.).
Die Gemeindeverbände werden ausserdem ermutigt, ihre Delegiertenversammlungen nicht vor Ort, sondern im Zirkularverfahren zu organisieren.
Die den Legislativen der Gemeinden eingeräumten Fristen (Genehmigung der Rechnung, Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und -präsidenten der Generalräte usw.) werden weiterhin ausgesetzt. In jedem Fall bleibt der Gemeinderat befugt, alle Massnahmen zu ergreifen, die aufgrund des Notstandes erforderlich sind (Art. 60 Abs. 3 Bst. e GG) und über dringende Ausgaben zu entscheiden (Art. 90 Abs. 1 GG).
Diese Lockerung betrifft sinngemäss alle öffentlichen Behörden (Pfarreiversammlungen, Agglomerationsräte, Burgergemeinden usw.).
Gemeindeverwaltungen
Am 18. März ermutigte das KFO die Gemeinden, die Schalter für die Öffentlichkeit zu schliessen. Die Lockerung der Massnahmen ermöglichte es nun unter der strikten Einhaltung der Empfehlungen des BAG, eine schrittweise Wiedereröffnung der Schalter ins Auge zu fassen. Die Gemeindeverwaltungen wurden daher ermutigt, die Möglichkeiten einer Wiedereröffnung der geschlossenen Schalter auf den 11. Mai zu prüfen, wobei sie die Bedürfnisse und notwendigen Einrichtungen zu berücksichtigen hatten. Es müssen alle Massnahmen getroffen werden, um die strikte Einhaltung der Empfehlungen des BAG und der Regeln des Social Distancing zu gewährleisten (Bereitstellen von Räumlichkeiten zur Gewährleistung der Abstände, Einbau von Schutzglas an den Schaltern, regelmässiges Händewaschen usw.), wobei das STOP-Prinzip zu beachten ist (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).
Damit die Gemeinden ihrem Personal Masken und Desinfektionsmittel, die es für das Erbringen von Grundversorgungsleistungen braucht, zur Verfügung stellen können, wird der Staat Freiburg in den kommenden Tagen einen ersten Vorrat an die Gemeinden verteilen.