Nutztierversicherung
Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt:
- die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, die Damhirsche und Rothirsche in Gehegen, die Lamas und Alpakas, die Bienen, das Geflügel sowie die Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern;
- den lokalen Kassen eine Rückversicherung gegen das Risiko von ungeniessbarem Fleisch anzubieten.
Die Sanima deckt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung:
- den Verlust von Tieren infolge von Tierseuchen;
- die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (Laboruntersuchungen, Tierarztkosten, Medikamenten, Impfstoffe, Desinfektionsmitteln), sofern sie vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet wurden.
Entsorgung tierischer Abfälle
Im Rahmen der Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die regionalen Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab