Nutztierversicherung
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Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, die Damhirsche und Rothirsche in Gehegen, die Lamas und Alpakas, die Bienen, das Geflügel sowie die Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern. Tiere der vorerwähnten Tiergattungen, welche als Hobby- oder Heimtiere gehalten werden, sind ebenfalls der obligatorischen Versicherung unterstellt.
Herausgegeben von Nutztierversicherungsanstalt -
Letzte Änderung: 14.11.2023