Versicherungsprämien und Höchstbeträge des Schätzungswerts
Die Höhe der verschiedenen Versicherungsprämien und die Höchstbeträge des Schätzungswerts der versicherten Tiergattungen werden jährlich vom Staatsrat festgesetzt (Verordnung des Staatsrates).
Verlust des Entschädigungsanspruchs
Gemäss Art. 30 des Gesetzes über die Nutztierversicherung hat der Tierhalter jeden Anspruch auf Entschädigung verwirkt, wenn er seine Prämie nicht innert der gesetzten Frist bezahlt hat.