Die Sanima deckt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung:
- den Verlust von Tieren infolge von Tierseuchen und von Massnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung;
- die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern sie vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet worden sind;
- bei Tieren der Rindergattung deckt die Versicherung zudem den Verlust infolge von Feuer, Blitzschlag, Lawine, Erdrutsch und Überschwemmung.
Entschädigung für Tierverluste
Die Entschädigung für Tierverluste beträgt für alle versicherten Tiergattungen 90 % des Schätzungswertes