Tierseuchen
Der Tierhalter ist verpflichtet, den Schadenfall umgehend der Sanima (026 305 22 82), bei Bienen dem Bieneninspektor zu melden. Zudem muss die Schadensursache von einem Tierarzt, bei Bienen vom Bieneninspektor, festgestellt werden.
Blitzschlag (nur für Rindvieh)
Der Schadensfall muss unverzüglich der Sanima gemeldet werden (026 305 22 82).
Der Tierkadaver darf in keinem Fall verstellt werden bevor ein Tierarzt am Schadensort die Umstände des Schadensfalles aufgenommen hat. Dies gilt ebenfalls während der Sömmerung. Tierarztbericht
Bei Verdacht auf Blitzschlag werden wir zusätzlich über die Dienstleistungen von Météorage abklären, ob am Tag des Schadensfalles am Schadensort ein Blitzeinschlag registriert wurde.
Wenn der Tierkadaver verstellt wird bevor der Tierarzt am Schadensort eingetroffen ist, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Entschädigung.
Feuer, Lawine, Erdrutsch oder Überschwemmung (nur für Rindvieh)
Der Schadensfall muss unverzüglich der Sanima gemeldet werden (026 305 22 82)