Mit dem Frühling und dem Beginn des Sommers, vielleicht auch wegen der pandemiebedingten Änderungen der Gewohnheiten und der vorübergehenden Schliessung von Fitnesszentren, ist in den Freiburger Wäldern eine starke Zunahme des Mountainbike-Verkehrs zu beobachten. Das Amt für Wald und Natur (WNA) begrüsst diesen Enthusiasmus, der den Menschen die Natur näherbringt und sie dazu animiert, die verschiedenen Regionen des Kantons mit «sanfter Mobilität» zu besuchen. Das WNA ermutigt die Mountainbiker, die Freiburger Wälder auf Strassen, Wegen oder offiziellen Mountainbike-Trails zu entdecken. Das Amt für Wald und Natur empfiehlt, um die Wildtiere nicht zu stören, nachts auf das Mountainbiken zu verzichten. Auch ruft es dazu auf, in der Nähe eines Holzschlags immer vorsichtig zu sein. Sperrungen von Strassen oder Wegen während des Holzschlags dienen der Sicherheit aller und sind zu respektieren. Mountainbiker sind ausserdem angehalten, Wanderer und Reiter zu respektieren, indem sie ihre Geschwindigkeit anpassen.
Die Mehrheit aller Mountainbiker sind auf Strassen und Wegen unterwegs, trotzdem hat die Zahl der im Wald Fahrenden zugenommen. Es werden bereits existierende Pfade verwendet, und durch das mehrfache Befahren von Passagen oder manchmal auch durch manuelle Eingriffe werden Sprünge und Steilkurven mittels grosser Terrainveränderungen geschaffen. Diese Arbeiten werden in den meisten Fällen ohne Genehmigung des Grundeigentümers des betroffenen Waldes und der zuständigen kantonalen Amtsstellen ausgeführt, was einen Verstoss gegen die kantonale Waldgesetzgebung bedeutet, zudem haben sie direkte negative Auswirkungen.
Das Biken im Wald, abseits der befestigten Wege, verursacht Stress für die Fauna, sowohl für Säugetiere als auch für Vögel. Beispielsweise kann sich das wiederholte Befahren von Passagen negativ auf die Massnahmen zur Erhaltung der Birkhuhnpopulation in bestimmten Gebieten auswirken. Die so geschaffenen Trails sind lokale Eingriffe und schädlich für den Schutz des Bodens und der Waldflora. Die Benutzung von Fusswegen oder die schnelle Einfahrt in diese kann zu Konflikten mit anderen Nutzern führen und die Sicherheit eines jeden gefährden. Zudem sind solche Bauten Hindernisse beim Holzschlag und die Vervielfachung der Trails erschwert die Arbeit der Förster, wenn sie den Zugang zu einem Gebiet während der Forstarbeiten vorübergehend sperren müssen.
Das Amt für Wald und Natur begrüsst auf der einen Seite die gestiegene Attraktivität des Waldes für Mountainbiker, muss aber andererseits sicherstellen, dass die Waldgesetzgebung eingehalten wird und die verschiedenen Funktionen des Waldes erhalten bleiben. Vorerst soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Einhaltung der Waldgesetzgebung im Zusammenhang mit dem Mountainbiken gefördert werden. Gleichzeitig werden illegale Bauten weiter abgebaut, und die Ersteller können angezeigt werden. Falls erforderlich, wird der Zugang zu bestimmten sensiblen Gebieten verboten.
Das Amt für Wald und Natur weist jedoch weiterhin darauf hin, dass es gegenüber der Schaffung von Mountainbike-Trails im Wald offen ist, sofern die Erhaltung von Natur und Wald nicht gefährdet wird und die Trails ordnungsgemäss genehmigt wurden. Zu diesem Zweck unterstützt es im Kanton eine Reihe von Arbeitsgruppen, in denen Nutzer, Gemeinden, Tourismusorganisationen, Waldbesitzer und Waldbewirtschafter einsitzen. In Bezug auf die kantonale Strategie zur Entwicklung des Mountainbikens erinnert es daran, dass diese Gegenstand eines Themenblatts des kantonalen Richtplans (T206) ist.
Mountainbike im Wald
21. August 2020 - 17H11
In den letzten Monaten hat das Mountainbiken im Wald stark zugenommen. Das Amt für Wald und Natur freut sich über die Entwicklung dieser Freizeitaktivität, welche den Menschen die Natur näherbringt und die «sanfte Mobilität» fördert. Allerdings kann diese Zunahme auch störende Auswirkungen auf die Tierwelt haben, ein erhöhtes Konfliktrisiko mit anderen Waldnutzern und mehr Verstösse gegen die Waldgesetzgebung mit sich bringen. Das Velofahren im Wald, abseits der Strassen oder befahrbaren Wege sowie ausserhalb der bewilligten Mountainbike-Trails ist verboten. Die Erstellung von nicht bewilligten Trails ist ebenfalls untersagt. Beides gefährdet den Erhalt der Wälder und der Natur und kann nicht toleriert werden.
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 21.08.2020 - 17h11