Die Anpassung der Freiburger Wälder an den Klimawandel hat für den Kanton Freiburg Priorität. Mit der Anpassung der Weisung «Waldschutz (Schadorganismen und Waldschäden)», die rückwirkend am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, subventioniert das Amt für Wald und Natur nun Holzschläge zur Verjüngung von Beständen, die durch den Klimawandel gefährdet sind. Diese Massnahme betrifft insbesondere durch Trockenheit und Hitzeperioden geschädigte Buchen- oder Fichtenbestände. Der Raum, der durch diese Holzschläge entsteht, bietet das nötige Licht, um eine natürliche Verjüngung der Wälder mit einer hohen Vielfalt an Baumarten zu fördern.
In Wäldern mit Erholungsfunktion werden nach dem Auftreten von Phänomenen im Zusammenhang mit dem Klimawandel (Trockenheit, Krankheiten) ausserdem Holzschläge subventioniert, um die Sicherheit von Menschen zu erhöhen. Diese Massnahme gilt insbesondere für Infrastrukturen wie Grillplätze, Fitnesspfade, Hütten, Parkplätze am Waldrand oder stark befahrene Waldwege.
Im Rahmen dieser neuen Strategie ändert die phytosanitäre Bekämpfung von Borkenkäfern, die Tannen und Fichten befallen, ihren Schwerpunkt. Subventionen werden aktuell nur noch gewährt, um die verbleibenden Bestände zu erhalten, die angesichts des Klimawandels eine Zukunft haben, d. h. je nach Pflanzengesellschaften auf einer Höhe von mehr als 800-900 m ü. M. Diese Weisung legt auch fest, wie die Ernte von geschädigten Bäumen im Rahmen einer phytosanitären Massnahme je nach Jahreszeit, Aktivität des Borkenkäfers und Stand der Situation erfolgen kann. Denn auch wenn es eine gewisse Färbung annehmen kann, verliert das vom Borkenkäfer befallene Holz nicht an technischen Eigenschaften und kann als Bau- oder Energieholz verwertet werden.