Die Leitbild des WNA
- Unsere Aufgabe
Wir setzen uns für einen nachhaltigen Umgang mit unserer natürlichen Umwelt ein, insbesondere für:
- den Wald und seine vielfältigen Funktionen
- die Fauna und Flora und den Schutz ihres Lebensraumes
- den Schutz von Bevölkerung und Gütern vor gravitativen Naturgefahren
- die Landschaft und die Erhaltung ihrer Eigenheiten
- das dem Amt anvertraute staatliche Eigentum.
- Unsere Vision
Wir sorgen durch eine effiziente territoriale Organisation für die Umsetzung unserer Aufgabe.
Wir setzen unsere Ressourcen ein, um:
- einen multifunktionalen Wald zu fördern, seine Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung zu sichern
- eine Waldwirtschaft zu stärken, die in der Lage ist, die Produkte und Leistungen des Waldes in Wert zu setzen
- im Umgang mit den gravitativen Naturgefahren einen integralen Ansatz umzusetzen
- den Reichtum und die Vielfalt des Natur- und Landschaftserbes zu erhalten und zu fördern
- das Gleichgewicht zwischen der Fauna, der terrestrischen und aquatischen, und ihrem Lebensraum zu sichern
- die Information der Öffentlichkeit über den nachhaltigen Umgang mit unserer natürlichen Umwelt zu fördern.
Unser vollständiges Leitbild ist hier zu erhalten.
Wichtige Ereignisse
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In Zusammenarbeit mit dem Naturhistorischen Museum Freiburg (NHMF) hat das Amt für Wald und Natur (WNA) im Mai den ersten Teil des Aktionsportfolios zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum lanciert, das sich in die kantonale Biodiversitätsstrategie (KBS) einfügt. Dieses Subventionsprogramm richtet sich an Privatpersonen und Gemeinden und soll Massnahmen fördern wie die Pflanzung von Bäumen und Hecken, die Begrünung von Fassaden oder das Anlegen von Teichen. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden 136 Anträge für Massnahmen vor Ort bearbeitet, wovon mehr als 70 bewilligt wurden. Ausserdem wurden 71 Ateliers in Schulen im ganzen Kanton durchgeführt.
Für mehr Informationen : Aktionsportfolio zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum
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Angesichts der enormen Zunahme von Freizeitaktivitäten in der Natur hat das WNA einen Entwurf für eine Verordnung über die Wildruhezonen erarbeitet und im Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht vor, die derzeit einzige Wildruhezone des Kantons, La Berra, zu erweitern und ab 2025 zusätzlich 14 neue Ruhezonen, die hauptsächlich bereits geschützte Gebiete betreffen, einzuführen. Ziel ist es, die Störungen der Wildtiere während bestimmter Jahresperioden, wie z. B. im Winter, zu kanalisieren und zu minimieren.
Für mehr Informationen: Ruhezonen
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Ein weiteres prägendes Ereignis im Jahr 2024 war die Rückkehr des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Marly, und dies zehn Jahre, nachdem dieser Schädling, der besonders für Laubbäume gefährlich ist, in der Gemeinde im Saanebezirk erstmals aufgetreten war. Am 21. Oktober meldete eine Privatperson dem WNA den Fund eines verdächtigen Insekts. Nachdem die Entomologen des WSL das lebende Insekt in Empfang genommen hatten, gaben sie am 23. Oktober bekannt, dass es sich um einen weiblichen Asiatischen Laubholzbockkäfer handelte. Am 25. Oktober fanden die vom WNA verpflichteten Hundeführer 26 befruchtete Eier, die unter der Rinde zweier Bäume abgelegt waren. Angesichts dieser Erkenntnisse hat das WNA den Kampf gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer in Marly sowie in der Pufferzone, die sechs weitere umliegende Gemeinden (Freiburg, Villars-sur-Glâne, Pierrafortscha, Villarsel-sur-Marly, Bois d’Amont und St. Ursen) umfasst, wieder aufgenommen.
Für mehr Informationen: Fälle von Asiatischem Laubholzbockkäfer in Pierrafortscha und Marly
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Um die 2023 verabschiedete kantonale Biodiversitätsstrategie (KBS) sowie die Ziele der zwischen dem Kanton und dem Bund abgeschlossenen Programmvereinbarungen im Umweltbereich umzusetzen, verfasste das Amt für Wald und Natur einen Begleitbericht zur Planung der ökologischen Infrastruktur, ein dynamisches Instrument zur Koordinierung auf territorialer Ebene. Damit soll eine kohärente Umsetzung der verschiedenen Massnahmen zugunsten der Biodiversität an den relevantesten Standorten des Kantons Freiburg gewährleistet werden. Dieses Instrument, das sowohl die Landwirtschaftszone, den Wald als auch den Siedlungsraum abdeckt, stützt sich auf bereits bestehende Instrumente der einzelnen Bereiche. Der Bericht wurde im Dezember 2024 in die interne Vernehmlassung gegeben.
Für mehr Informationen: Kantonale Biodiversitätsstrategie
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Die Wälder des Kantons Freiburgs leiden weiterhin unter der globalen Erwärmung und zahlreiche Bäume zeigen fortgeschrittene Absterbeerscheinungen. 2024 mussten mehrere Holzschläge in der Nähe von Freizeiteinrichtungen durchgeführt werden, um die Sicherheit der Menschen im Wald zu gewährleisten. In der Folge der Motion der Grossräte Benoît Glasson und Dominique Zamofing «Unterhalt der Wälder durch naturnahe Bewirtschaftung» hat der Staat die Subventionen für die Verjüngung und Pflege junger Wälder ab 2025 um 425 000 Franken erhöht. Diese Subventionierung sollte es Waldbesitzerinnen und -besitzer ermöglichen, die Verjüngung bestimmter, besonders betroffener Waldgebiete zu antizipieren.
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Die neue Bundesgesetzgebung über den Gewässerschutz trat 2011 in Kraft, nachdem die Schweizer Bevölkerung über den verstärkten Schutz dieses wertvollen Naturerbes abgestimmt hatte. In diesem Zusammenhang müssen Anlagen, die sich in Wasserläufen befinden und mit der Wasserkraft verbunden sind, in Bezug auf mehrere Aspekte, einschliesslich der Fischmigration saniert werden, um die negativen Auswirkungen zu verringern. Die freie Wanderung ist ein Schlüsselfaktor für das Überleben der Fische. Die Anstrengungen in diesem Bereich sind umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass in der Schweiz von 71 Fischarten 43 Arten, darunter 9 ausgestorbene, auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen. Im Jahr 2014 hat der Kanton Freiburg 45 Wasserkraftwerke als sanierungsbedürftig eingestuft. Die Besitzer der Anlagen sind für deren Sanierung verantwortlich, doch die meisten Bauwerke stammen aus einem anderen Jahrhundert. Der Staat Freiburg hat daher beschlossen, die Sanierung mehrerer dieser über den ganzen Kanton verteilten Schwellen und Stauwehren in die Hand zu nehmen. Das Verfahren zur Sanierung von 15 dieser Anlagen konnte bereits im Jahr 2024 starten. Weitere werden in den nächsten Jahren folgen. Die Finanzierung der Sanierungen wird durch das Bundesamt für Umwelt sichergestellt.
Für mehr Informationen: Assainissement de la force hydraulique
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Im Jahr 2024 begann die Wiederinbetriebnahme der Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac. Nach vielen Jahren des Wartens hat dieses Projekt am 27. Juni 2024 einen entscheidenden Fortschritt gemacht, als der Freiburger Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von 3 560 000 Franken bewilligte. Diese Finanzierung wird es ermöglichen, die Produktion gemäss den ursprünglichen Zielen wieder aufzunehmen. Die Arbeiten werden im Jahr 2025 fortgesetzt.
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Das Amt für Wald und Natur hat zum vierten Mal ein Monitoring des Luchses in der biogeographischen Region der Voralpen anhand der fotografischen Fang-Wiederfang-Methode durchgeführt (erstes Monitoring 2015‒2016, zweites 2017‒2018, drittes 2020‒2021). Die in der Schweiz einzigartigen räumlichen Analysen im Kanton Freiburg ermöglichen in Kombination mit den nicht-räumlichen Modellen eine viel genauere Schätzung der Situation des Luchses. Die Schätzungen der Dichte der Luchspopulation zeigen trotz Abwärtstrend keinen signifikanten Unterschied zu den vorherigen Monitorings. Dieses Monitoring wird nicht zum Luchsmanagement (Regulationsjagd) verwendet, sondern vermittelt wichtige Informationen zur Entwicklung, Verbreitung und räumlichen Nutzung des Luchsbestands auf Freiburger Gebiet.
Für mehr Informationen: Luchs
Kennzahlen
Sektion Wald und Naturgefahren
Walderhaltung
Verfügungen der ILFD auf Antrag des WNA: | Anzahl |
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Rodungen Gesamtfläche und Rodungsgrund: 11 654 m2 (10 869 m2 temporär und 785 m2 definitiv); Wasserversorgung (3), Hochwasserschutz / Revitalisierung von Fliessgewässern (1), Schutz vor Naturgefahren (1). |
8 |
Waldfeststellungen | 10 |
Vom WNA für nachteilige Waldnutzung ausgestellte Bewilligungen | 76 |
Bewilligungen und Stellungnahmen des WNA für Veranstaltungen im Wald | 70 |
Stellungnahmen des WNA: | Anzahl |
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Gesuche um Baubewilligungen im Wald oder in Waldnähe bzw. von gewisser Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz. | 1 757 |
Dossiers zur Revision der OP/DBP, Revisionsprogramme und andere, nicht durch das RPBG geregelte Projekte (Strassen, Gasleitungen, BV-Projekte usw.) | 321 |
Anzeigen wegen Verstössen gegen die Strassensignalisation (Beschränkung des Verkehrs im Wald) | 61 |
Biologische Vielfalt im Wald
Im letzten Jahr der Programmvereinbarung 2020-2024 wurden folgende Eingriffe vorgenommen: Auf einer Fläche von 92 ha wurden waldbauliche Massnahmen zur Förderung besonderer Waldarten durchgeführt und die Waldrandstruktur wurde auf 48 ha aufgewertet. Acht Feuchtgebiete wurden angelegt. Insgesamt wurden 214 Habitatbäume ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Drei Waldreservate mit einer Gesamtfläche von 230 ha und acht Altholzinseln mit einer Gesamtfläche von 21 ha wurden eingerichtet. Der gerundete Betrag der Subventionen (Kanton und Bund) beläuft sich auf 2 197 000 Franken
Naturgefahren und Waldinfrastrukturen
Förderungsgrund | Gerundeter Betrag der bezahlten Subventionen (Fr.) | Menge (ha, m3 usw.) |
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Waldbauliche Massnahmen in Schutzwäldern | 4 417 000 | 29 laufende Projekte, 581 ha behandelte Fläche mit 107 000 m3 genutztem Holz |
Waldinfrastrukturen (Forststrasse, Betriebsgebäude, Traktorpiste) | 1 510 000 | 25 laufende Projekte, davon 1 Gebäude, 15 700 m' ausgebesserte Waldwege. |
Schutzmassnahmen gegen Rutschungen, Lawinen, Steinschlag | 887 000 | 16 laufende Projekte, darunter zwei Grossprojekte in der Stadt Freiburg (Terrasse des Belvédère und Wasserkraftwerk Oelberg). |
Waldbewirtschaftung, Holzproduktion und -verwendung
Förderungsgrund | Bezahlter Betrag, gerundet (Fr.) | Menge (ha, m3 usw.) |
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Verjüngung des Waldes PC-a | 526 000 | 15 000 m3 defizitäre Holzernte und 7.5 ha Pflanzungen |
Freizeit und Erholung im Wald PC-b | 624 000 | 15 Mehrjahresverträge mit den forstlichen Betriebseinheiten |
Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen des Waldeigentums PC-e | 0 | 3 laufende Projekte für freiwillige Umlegungen von Waldparzellen oder Güterzusammenlegungen |
Waldschäden FP-D | 1 603 000 | 47 500 m3 Schadholzernte |
Optimale forstliche Betriebseinheiten GF-U | 0 | keine Fusion |
Optimierung der Bewirtschaftung von Privatwäldern GF-O | 119 000 | 3 laufende Projekte |
Jungwaldpflege GF-S und FP-J | 2 626 000 | 718 ha gepflegter Jungwald und 50 ha Pflanzungen von Eichen oder seltenen Bäumen |
Investitionskredite | 640 000 | 2 neue Verträge abgeschlossen |
Forstliche Betriebseinheiten
Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit | Schriftliche Vereinbarung zwischen Partnern | Durch einen einzigen Eigentümer gebildete Einheiten | Forstreviere ohne Betriebseinheit |
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13 Einheiten | 4 Einheiten | 2 Einheiten | 5 Reviere bestehen vor allem aus Privatwäldern |
Sektion Natur und Landschaft
Biotop-Management
CHF | |
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Massnahmen zur Pflege von Biotopen von nationaler Bedeutung | 477 000 |
Massnahmen zur Pflege von Biotopen von kantonaler Bedeutung | 91 800 |
Massnahme zur Revitalisierung von Biotopen von nationaler Bedeutung | 3 037 700 |
Massnahmen zur Revitalisierung von Biotopen von kantonaler Bedeutung | 493 000 |
Anzahl der Biotope mit Managementmassnahmen: 89
Umgang mit Arten
Massnahmen zur Erhaltung der Arten: 235 000 Franken
Betroffene Artengruppen: Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Flora, Wirbellose
Aufwertung der Landschaft
Projekte zur Aufwertung der Landschaft: 400 000 Franken
- Massnahmen Landschaft der Agglo
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Naturreservat Les Gurles
Beratung von Landwirten
67 individuelle Beratungen zur Umsetzung der BD-Massnahmen in der Landwirtschaft
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Für die Saison 2023-2024 wurden 656 Grundpatente für die Jagd mit der Waffe und 3 Grundpatente für die Jagd ohne Waffe ausgestellt.
Die ausführliche Jagdstatistik ist verfügbar unter Jagdstatistik.
Anzahl von Personen, die im Jahr 2024 ein Sportfischerpatent erworben haben.
Die ausführliche Fischereistatistik ist verfügbar unter Fischereistatistik.
Verwendung der 30 % des Ertrags aus dem Verkauf von Fischereipatenten und Verwendung des Ertrags aus der Wiederbevölkerungstaxe
Im Jahr 2024 wurden die Einnahmen von 149 595 Franken (30 % des Ertrags aus den Fischereipatenten in den kantonalen Gewässern; Art. 31 FischG) sowie die Einnahmen von 52 326 Franken aus dem Ertrag der Wiederbevölkerungstaxe (Art. 7 FischR) wie folgt eingesetzt: 176 402 Franken in Zusammenhang mit dem Besatz von Seen und Wasserläufen, 14 611 Franken in Zusammenhang mit der Überwachung der Fischbestände und 36 962 Franken in Zusammenhang mit dem Schutz und der Verbesserung der Lebensräume. Im gleichen Jahr haben die Wildhüter-Fischereiaufseher und das Personal des WNA 783 Arbeitsstunden in Zusammenhang mit dieser Thematik geleistet, was einem Betrag von 66 555 Franken entspricht (die Arbeit der Wildhüter-Fischereiaufseher macht 292 Stunden oder 24 820 Franken aus).
Sanierung der Wasserkraft
Die strategische Planung des Kantons von 2014 sieht vor, dass bis ins Jahr 2030 insgesamt 45 Wasserkraftwerke saniert werden müssen, um die Fischgängigkeit wiederherzustellen. Bis zum 31. Dezember 2024 wurden 6 dieser Werke saniert und bei 35 weiteren Werken ist die Sanierung unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Sanierungsprojekte sind insbesondere für alle grossen Stauwehre an der Saane (Lessoc, Rossens, La Maigrauge und Schiffenen) im Gange. Der Bereich aquatische Fauna des WNA begleitet auch die Sanierungen unter der Leitung des Amts für Umwelt, die die Problematiken im Zusammenhang mit der Restwassermenge, des Geschiebedefizits und der Schwall/Sunk-Problematik betreffen.
Im Jahr 2024 verhängten die Wildhüter-Fischereiaufseher 86 Ordnungsbussen, davon betrafen 10 die Hundehaltung, 42 die Jagd, 29 die Fischerei und 5 betreffend Fahrverboten. Die Reservatsaufseher der WZVV haben insgesamt 28 Ordnungsbussen verhängt (in dieser Zahl, in der Reihenfolge der Anzahl der Vorfälle, sind Schifffahrt (Boot und Paddle), Hundehaltung sowie Feuerverbot enthalten).
Ausbildung
Im Herbst 2024 haben 21 Forstwartlehrlinge EFZ (davon 5 auf Deutsch) und 6 Forstpraktiker EBA (davon 2 auf Deutsch) ihre Ausbildung begonnen.
Am 1. Januar 2024 erfasste Lehrverträge
1. Jahr (EFZ) | 18 | (15 F und 3 D) |
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2. Jahr (EFZ) | 10 | (9 F und 1 D) |
3. Jahr (EFZ) | 15 | (13 F und 2 D) |
1. Jahr (EBA) | 7 | (5 F und 2 D) |
2. Jahr (EBA) | 5 | (5 F und 0 D) |
Weiterbildung
Kurs | Anzahl | Teilnehmer (total) |
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Basiskurs | 6 | 72 |
Vertiefungskurs | 13 | 71 |
Nothelfer-Wiederholungskurs | 3 | 39 |
Waldbau | 14 | 160 |
Betriebsführung | 4 | 15 |
Ausbildung | 4 | 17 |
Wild | 4 | 9 |
Personalwesen und Finanzen
Personalbestand
Ausscheiden in VZÄ | Jahresdurchschnitt VZÄ | Fluktuation | |
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2023 | 2.50 | 78.69 | 3.17 % |
2024 | 2.40 | 80.46 | 2.98 % |
Budget service
2023 | 2024 | Entwicklung | |
---|---|---|---|
Budget | 23 842 630 | 24 157 000 | +1.32 % |
Investitionen | 1 305 000 | 1 505 000 | +15.33 % |