Sexuelle Gesundheit
Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit definiert* die sexuelle Gesundheit als Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität. Sie ist nicht primär das Nichtvorhandensein einer Krankheit, Dysfunktion oder Behinderung.
Diese Definition gilt für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Kultur oder sexueller Orientierung, auch für Menschen mit Behinderung. Sexualität betrifft Menschen allen Alters von der Kindheit bis ins hohe Alter.
*Diese Definition stammt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Sexuelle Rechte
Die sexuellen Rechte sind Teil der Menschenrechte und in der Deklaration der sexuellen Rechte der International Planned Parenthood Federation (IPPF) festgehalten. Es handelt sich um Rechte in Bezug auf die Sexualität, die sich aus dem Recht aller Menschen auf Freiheit, Gleichstellung, Privatsphäre, Selbstbestimmung, Integrität und Würde ableiten lassen. Sie umfassen:
- Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.
- Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
- Das Recht auf Privatsphäre
- Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz
- Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
- Das Recht auf Gesundheit und das Recht, am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Das Recht auf Bildung und Information
- Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen
- Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung
Gesetzesgrundlagen
- Freiburger Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999
- Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981
- Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen
- Verordnung vom 24. September 2002 über das Verfahren bei straflosem Schwangerschaftsabbruch
- Freiburger Verordnung vom 13. Januar 2009 über die Informations- und Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vom 15. Dezember 2000
- Verordnung über die Arzneimittel vom 17. Oktober 2001
- Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG)
Leistungen der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG
In Verbindung mit der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG
Kontakt
Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG
Rue de la Grand-Fontaine 50 - 1700 Freiburg
Rue de la Condémine 60 - 1630 Bulle
T +41 26 305 29 55
Schalterzeiten
Telefonzentrale
- Vom Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Beratungsgespräche
- in Freiburg: nach Vereinbarung vom Montag bis Donnerstag.
- in Bulle: nach Vereinbarung am Montag und Donnerstag Nachmittag.
Medizinische Beratung
- nach Vereinbarung am Donnerstag.
Beratungsstelle PROFA in Payerne Rue de Lausanne 9
- Beratung sexuelle Gesundheit - Familienplanung (Dienstag und Donnerstag Nachmittag): +41 21 631 01 49
- Schwangerschaftsberatung (Montag und Donnerstag) : +41 21 631 01 59