Kursangebot
In Anwendung von Art. 34 Abs. 2 BBG und Art. 32 BBV bieten das Amt für Berufsbildung des Kantons Freiburg und die Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg eine Ausbildung an, um den Zugang zum Qualifikationsverfahren und die Erlangung des EFZ als Detailhandelsfachmann zu ermöglichen.
Bedingungen für die Zulassung
Gemäss Art. 32 der BBV muss eine Person, die Qualifikationen in einem anderen als einem reglementierten Bildungsgang erworben hat, für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen, von der mindestens zwei Jahre im Tätigkeitsbereich des Detailhandelsfachmann / Fachfrau liegen müssen.