Pour être prise en considération, la demande doit être présentée au début de la formation (sauf exceptions prévues pour la prise en compte d'un certificat international de langue).
Lehrzeitverkürzung
Das Berufsbildungsamt kann auf schriftlichen Antrag der Vertragsparteien oder der Berufsfachschule in Einzelfällen die Lehrzeit verkürzen, insbesondere wenn die lernende Person bereits über Vorkenntnisse verfügt oder das Qualifikationsverfahren in einem anderen Beruf erfolgreich bestanden hat. Eine Lehrzeitverkürzung setzt immer das Einverständnis der Vertragsparteien voraus. Der Antrag ist vor Ausbildungsbeginn einzureichen. Aus den nachstehenden Richtlinien lässt sich für die Lernenden kein Recht auf Verkürzung ableiten, wenn der Lehrbetrieb damit nicht einverstanden ist. Jeder Fall wird einzeln geprüft und der Direkteinstieg wird von einer Eintrittsprüfung abhängig gemacht.
Dispensation
Bei Lernenden mit einer entsprechenden Vorbildung kann die Schule über befristete Dispensationen vom Schulbesuch von einzelnen Fächern entscheiden. Über vollumfängliche Dispensationen, welche auch das Qualifikationsverfahren umfassen, entscheidet das Berufsbildungsamt. Die Anträge sind zu Beginn der Ausbildung einzureichen.
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