Bereiche, Gewichtung, Promotionsvoraussetzungen und Verfahren
- Erste Landessprache (Deutsch)
- Zweite Landessprache (Französisch)
- Dritte Sprache (Englisch)
- Mathematik
- Finanz- und Rechnungswesen
- Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbereich)
- Geschichte und Politik
- Wirtschaft und Recht (Ergänzungsbereich)
Das Semester gilt als bestanden, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- die Gesamtnote beträgt mindestens 4.0
- nicht mehr als zwei ungenügende Fachnoten
- die Summe der Fachnotenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Noteneinheiten
Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch ins folgende Semester promoviert.
Eine provisorische Promotion kann nur einmal während der ganzen Berufsmaturitätsausbildung erfolgen. Wer die Promotionsbedingungen ein zweites Mal nicht erfüllt, wird vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen und führt die Ausbildung ohne Berufsmaturität weiter.
Die Lernenden müssen zusätzlich die Promotionsbedingungen EFZ, die sich in den jeweiligen Berufen unterscheiden, erfüllen.