Nebst den Bedingungen für die jeweilige Berufslehre EFZ müssen Berufsmaturitäts-Lernende das Qualifikationsverfahren der BM durchlaufen und auch dessen Bestehensbedingungen erfüllen.
Das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
Schulische Lehrabschlussprüfung (Teil BM)
- 1. Landessprache (Deutsch): schriftl. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- 2. Landessprache (Französisch): schriftl. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Dritte Sprache (Englisch): schriftl. u. mündl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Mathematik: schriftl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Finanz- & Rechnungswesen: schriftl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Wirtschaft & Recht (Schwerpunktbereich): schriftl. Prüfung 50% sowie Erfahrungsnote¹ 50%
- Geschichte & Politik: Erfahrungsnote¹ (= Durchschnitt Zeugnisnoten 2. und 3. Jahr) 100%
- Wirtschaft & Recht (Ergänzungsbereich): Erfahrungsnote¹(= Durchschnitt Zeugnisnoten 1. und 2. Jahr) 100%
- Interdiszip. Arbeiten: IDAF 50% (Erfahrungsnote) und IDPA 50%
¹ = Durchschnitt aller Semesterzeugnisnoten
Schulische Lehrabschlussprüfung und betrieblicher Teil (Teil EFZ)
- Informieren Sie sich direkt bei der betreffenden Berufsfachschule oder beim Berufsbildungsamt Freiburg über Ihre Promotionsbedingungen EFZ sowie die Modalitäten Ihrer betrieblichen Abschlussprüfungen.
Zertifikat
Wer sowohl die schulische (gemäss Kriterien des EFZ und der Berufsmaturität) als auch die betriebliche Prüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis sowie das Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Organisation
Für das Qualifikationsverfahren ist das Berufsbildungsamt Freiburg (BBA) zuständig, insbesondere für die Bekanntgabe der Resultate. Die Organisation der Prüfungen sowie die Aufgebote an die Lernenden werden an die Berufsfachschule delegiert.
Weitere Informationen
SBFI - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Anerkennung von Fremdsprachendiplomen
Antrag zur Anerkennung von Fremdsprachendiplomen
Berufsbildungsamt Freiburg (BBA): Weisungen, Einschreibungen, Nachteilsausgleich, Vorgehen für Kandidaten bei einem nichtbestandenen Qualifikationsverfahren, Duplikatsgesuch