Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:
- die Noten für die 12 Kompetenzen (Kompetenznote) 4.0 oder höher beträgt;
- die Qualifikationsbereiche "praktische Arbeit" und "Berufskenntnisse" je mit der Note 4.0 oder höher bewertet werden, und
- die Gesamtnote 4.0 oder höher erreicht wird.
Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten der folgenden Qualifikationsbereiche mit nachstehender Gewichtung:
- Kompetenzennote: doppelt;
- Praktische Arbeit: doppelt;
- Berufskenntnisse: doppelt;
- lokale Landessprache: einfach;
- Fremdsprache (Französisch): einfach;
- Wirtschaft, Recht, Gesellschaft: einfach.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die schulischen, wie auch die betrieblichen Bestimmungen erfüllt sind.
Schlussbeurteilung
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das Fähigkeitszeugnis berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Pharma-Assistentin EFZ/Pharma-Assistent EFZ» zu führen.
Nützliche Links
- Informationen und Weisungen des BBA Freiburg (Einschreibung, Nachteilsausgleich, Weisungen für das Qualifikationsverfahren, Vorgehen für Kandidaten bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren)