Zweck
Unterstützung von professionellen Künstlerinnen und Künstlern, die einen drei- oder vierwöchigen künstlerischen Forschungsaufenthalt in allen Kunstsparten an einem bestimmten Ort realisieren möchten.
ACHTUNG: Es handelt sich um Unterstützungen für künstlerische Forschungsaufenthalte, die nicht mit einer laufenden oder in den folgenden Monaten geplanten Produktion verbunden werden können. Für Schaffensprojekte konsultieren Sie bitte unsere Informationsseite zu den Förderinstrumenten des KA.
Bedingungen und Verfahren
- Die Stipendien werden grundsätzlich an ein TANDEM vergeben, das von einer professionellen Freiburger Künstlerin oder einem professionellen Künstler oder einer Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern (in der Regel maximal 2) und einer Partner-Gastgeberstruktur gebildet wird. Die Bedingungen für die Künstlerinnen und Künstler sind folgende:
- Sie oder er hat den gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg und ist dort erwerbstätig. Handelt es sich um eine Gruppe, so muss sie mehrheitlich aus Kunstschaffenden bestehen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton haben.
- Sie oder er weist eine Berufsausbildung im betreffenden Kunstbereich oder in den betreffenden Kunstbereichen nach und übt einen überwiegenden Teil ihrer oder seiner beruflichen Tätigkeit im Kulturbereich aus. Bei einer Gruppe müssen alle Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen.
- Die Gastinstitutionen müssen vom Amt für Kultur anerkannt sein: Jede Struktur, die in die Liste der anerkannten Strukturen aufgenommen werden möchte, muss per E-Mail einen Antrag beim Amt für Kultur stellen (fribourg-culture@fr.ch). Die Bedingungen für die Struktur sind folgende:
- sie ist eine juristische Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg;
- sie bietet professionelle kulturelle, technische und administrative Leistungen an (einschliesslich der Fähigkeit, Mitarbeitende zu beschäftigen);
- sie verfügt über Räumlichkeiten, die für die betreffende Sparte(n) ausgestattet sind;
- sie wird von mindestens einem lokalen Gemeinwesen unterstützt.
- In Ausnahmefällen können SOLO-Forschungsprojekte gefördert werden:
- SOLO-KÜNSTLER: Entweder von einer Künstlerin oder einem Künstler oder einer Gruppe von professionellen Kunstschaffenden, jedoch ohne Partnerschaft mit einer Gastinstitution – in diesem Fall können keine Infrastrukturkosten übernommen werden.
- SOLO-GAST: Durch eine alleinige Gastinstitution für eine Forschungsresidenz, die von einer oder einem externen professionellen Kunstschaffenden im Kanton Freiburg geleitet wird – in diesem Fall können einzig die Infrastrukturkosten übernommen werden.
- Das Projekt muss es der Künstlerin oder dem Künstler ermöglichen, sich während des in der Ausschreibung genannten Zeitraums drei oder vier Wochen lang vollzeitlich (oder für eine entsprechende Dauer auf Teilzeitbasis aufgeteilt) einer anspruchsvollen und neuartigen persönlichen künstlerischen Forschung zu widmen.
- Die Höhe des Stipendiums wird anhand vorher festgelegter Pauschalen und Höchstbeträge berechnet (siehe Anhang).
- Die Gesuche werden von einer von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) eingesetzten Fachjury geprüft.
Die Bedingungen und das Verfahren für die Vergabe sind in den folgenden Rechtsgrundlagen detailliert festgelegt, die am Ende dieser Seite eingesehen werden können:
- Art. 9 des Gesetzes über kulturelle Angelegenheiten vom 24. Mai 1991 (KAG)
- Art. 8 Abs. 2bis des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten vom 10. Dezember 2007 (KAR)
- Richtlinien über die Gewährung von Stipendien für künstlerische Forschungsaufenthalte
- Anhang zu den Richtlinien der BKAD über die Gewährung von Stipendien für künstlerische Forschungsaufenthalte
Eine Bewerbung einreichen
Die Stipendien werden jedes Jahr ausgeschrieben. Die Bewerbungen müssen wie folgt über das untenstehende Online-Portal eingereicht werden:
- TANDEM-Stipendium: durch die Künstlerin oder den Künstler;
- SOLO-KÜNSTLER-Stipendium: durch die Künstlerin oder den Künstler;
- SOLO-GAST-Stipendium: durch die Gastinstitution.
Die Bewerbungen müssen insbesondere Folgendes enthalten:
- Beschreibung des Forschungsprojekts (Zahl der gewünschten Wochen, Rhythmus/Arbeitspensum und Zeitraum, Fachbereich(e), Forschungsthema/‑themen, Begründung der Neuheit und gegebenenfalls Präsentation der Partnerinstitution und ihrer Relevanz für das Projekt) – das Stipendium muss der oder dem Kunstschaffenden oder der Gruppe die Möglichkeit geben, eine gewisse Zeit für das Forschungsprojekt aufzuwenden.
- Ein detailliertes Projektbudget auf der Grundlage der im Voraus festgelegten Pauschal- und Höchstbeträge (siehe Anhang).
- Ein Lebenslauf der gesuchstellenden Person oder, falls es sich um eine Gruppe handelt, jedes einzelnen Mitglieds dieser Gruppe.
- Für TANDEM-Projekte eine Absichtserklärung der gastgebenden Partnerinstitution, in der die Leistungen während des Aufenthalts aufgeführt sind (insbesondere Bereitstellung von Räumlichkeiten, administrative, kulturelle und technische Leistungen).
- Für SOLO-KÜNSTLER-Projekte eine Bestätigung des Status als selbstständige Künstlerin bzw. selbstständiger Künstler.
- Eine Beschreibung der öffentlichen Verwertung des Forschungsprojekts (erwünscht, aber nicht obligatorisch).
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Seite "Ausschreibungskalender".
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (RAG)
- Richtlinien über die Gewährung von Stipendien für künstlerische Forschungsaufenthalte
- Anhang zu den Richtlinien der BKAD über die Gewährung von Stipendien für künstlerische Forschungsaufenthalte
- Liste der anerkannten Einrichtungen