Zweck
Beitrag an die jährlichen Verwaltungskosten eines Verbands, einer Gesellschaft oder einer kulturell tätigen Gruppe, sofern diese eine Tätigkeit ausüben, die für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung ist.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Unterstützung ist für Organisationen vorgesehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung ist, und die eine mehrjährige regelmässige Tätigkeit nachweisen können.
Normalerweise wird ein neuer ordentlicher Subventionsbetrag nur an einen Dachverband gewährt, der auf kantonaler Ebene tätig ist.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Artikel 10 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen spätestens am 30. Juni des betreffenden Jahres über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.